BGH entscheidet über Kuttenverbot für Rocker

Die Diskussion um die Kutten geht weiter. Foto: Bernd Krause/Archiv
Die Diskussion um die Kutten geht weiter. Foto: Bernd Krause/Archiv

Der Bundesgerichtshof (BGH) will heute sein Grundsatzurteil zum Kuttenverbot für Rocker verkünden. Dem 3. BGH-Strafsenat liegt ein Fall von zwei Mitgliedern der Bandidos in Nordrhein-Westfalen vor, die ihre Lederwesten (Kutten) trotz Verbots tragen wollen. Bei dem Rechtsstreit geht es um die Frage, ob Rocker die Westen noch anhaben dürfen, wenn einzelne Gruppierungen verboten sind (Az.: 3 StR 33/15). Das Bochumer Landgericht hatte im vergangenen Oktober befunden, dass das pauschale Kuttenverbot nicht rechtens ist.

Die Bundesanwaltschaft forderte bei der mündlichen Verhandlung am 11. Juni, das Urteil aufzuheben. Aus Sicht der Sicherheitsbehörden nutzen Rocker die Kutten vor allem dazu, um andere einzuschüchtern. Vielerorts haben die Behörden deshalb das Zeigen von Club-Emblemen untersagt. Die Verteidiger pochen auf die Gültigkeit des Bochumer Richterspruchs. (dpa/lsw)