
Online-Shopper aufgepasst: Wer im im Internet einkauft, wird oft nicht nur für die Waren, sondern auch für den Zahlungsvorgang zur Kasse gebeten. Bei einer Stichprobe unter 120 Shops fiel der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen auf, dass die Mehrheit der verglichenen Internethändler (70) für mindestens eine Zahlart kassierte. Jeder vierte Shop im Vergleich bot keine kundenfreundliche Zahlart wie Lastschrift oder Rechnungskauf an. Und falls doch, ging dies oft nur bis zu einer bestimmten Bestellwert-Obergrenze oder ausschließlich für Stammkunden.
Einige Händler versuchten auch, sich den Rechnungskauf mit einem prozentualen Aufschlag auf den Warenwert versilbern zu lassen. Besonders verbreitet ist das Zahlen fürs Zahlen den Angaben zufolge
bei Reise- und Technik-Shops.
Und auch wenn - wie gesetzlich vorgeschrieben - eine kostenlose gängige Zahlart angeboten wird, heißt das nicht immer, dass es keinen Haken gibt: So bot etwa eine Airline zwar die kostenlose Zahlung per Lastschrift an - allerdings nur bis fünf Tage vor Abflug.
Ein Reiseportal verlangte knapp 30 Euro für die Lastschriftzahlung eines Fluges - wohlgemerkt pro Weg. Kostenfrei blieben hier je nach Höhe der Rechnungssumme nur ein bis zwei Kreditkarten. Für andere Kreditkarten-Anbieter wurden dagegen sogar 70 bis 100 Euro Gebühr verlangt.
Ein Dutzend Online-Technikshops drängten zur risikoreichen Vorkasse als einzigem Gratis-Zahlungsweg. Für alle anderen Zahlarten fielen mehr oder weniger hohe Zuschläge an. Einige Shops versuchten Verbraucher auch mit Rabatten dazu zu bewegen, Geld vorab zu schicken.
Verbreitet bei Technikshops ist den Verbraucherschützern zufolge auch das Verstecken der Aufschläge fürs Bezahlen in den Versandkosten: Je nach Zahlart fallen dann die ausgewiesenen Kosten fürs Verschicken unterschiedlich hoch aus.
Auf vielen Seiten mussten die Experten lange nach Erläuterungen zu Zahlarten und Kosten suchen. Manchmal fanden sie sich allein in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Und einige Shops setzten ihre Kunden erst während des Bestellprozesses über Zuschläge in Kenntnis. (DPA/TMN)