
Im Streit um die baden-württembergische Forststruktur lässt sich der Gang vors Gericht kaum noch verhindern. Agrarminister Alexander Bonde (Grüne) rechnet damit, dass das Bundeskartellamt demnächst die bisherige Praxis der Holzvermarktung in Baden-Württemberg mit sofortiger Wirkung verbietet, wie die «Stuttgarter Nachrichten» am Dienstag berichten. Das Land werde dann «umgehend Rechtsmittel beim zuständigen Oberlandes-gericht Düsseldorf einlegen», kündigte Bonde im Newsletter von ForstBW an.
Das Bundeskartellamt fordert mehr Wettbewerb bei der Vermarktung und Bewirtschaftung des Waldes in kommunalem und privatem Besitz. Bonde geht davon aus, dass nach den neuen Vorgaben die
Forstorganisation aller Länder nicht mit dem Kartellrecht vereinbar sind.
Die Kartellbehörde hatte einen Ende 2014 mit dem Land ausgehandelten Kompromiss gekippt. Die Behörde drängt darauf, den Markt für die Betreuung der Wälder dem Wettbewerb zu öffnen. Für das Land hingegen ist der Wald mehr als ein reiner Wirtschaftsraum: «Er ist Lebensraum für zahlreiche Tier- und Pflanzenarten, Erholungsraum für unsere Bürger, verlässlicher Lieferant von frischer Luft und sauberem Wasser und er produziert den nachhaltigen Rohstoff Holz», schreibt Bonde.
Bisher vermarktet der Landesbetrieb ForstBW das Holz aus dem Staatswald sowie gegen Gebühr auch das aus kommunalem und privatem Waldbesitz. Das Kartellamt verlangt eine konsequente Trennung. Jährlich werden im Staats-, Kommunal- und Privatwald Umsätze von insgesamt 300 bis 430 Millionen Euro erwirtschaftet.
Die ursprünglich erarbeitete Lösung sah vor, dass der Staatswald in einem eigenen Betrieb ausgegliedert wird und alle anderen Wälder - das sind rund 76 Prozent der rund 1,4 Millionen Hektar großen Waldfläche im Südwesten - unverändert durch staatliche Mitarbeiter der Forstbehörden bei den Stadt- und Landkreisen betreut werden.
Die neuen Vorgaben der Wettbewerbshüter gehen laut Bonde sehr weit: Nun sollten dem Land auch alle forstlichen Betreuungsleistungen untersagt werden. Heißt: Staatliche Förster dürften kommunalen Waldbesitzern gar nicht mehr helfen. «Dies würde bedeuten, dass die Forstorganisationen sämtlicher Bundesländer nicht mit dem Kartellrecht vereinbar wären», schrieb Bonde. In diesem Fall müsse auch der Bund klar Stellung beziehen, forderte Bonde. (DPA/LSW)