Vor Ausbildungsende arbeitssuchend melden

Wenn Azubis noch keine Zusage für eine Übernahme haben, sollten sie sich rechtzeitig arbeitssuchend melden. So erhalten sie bei einer Absage schneller Arbeitslosengeld. Foto: Patrick Seeger
Wenn Azubis noch keine Zusage für eine Übernahme haben, sollten sie sich rechtzeitig arbeitssuchend melden. So erhalten sie bei einer Absage schneller Arbeitslosengeld. Foto: Patrick Seeger

Wissen Azubis noch nicht, ob sie übernommen werden, sollten sie sich arbeitssuchend melden. Darauf weist die Arbeitsagentur Suhl hin. So bekommen sie im Anschluss an die Ausbildung gegebenenfalls rasch Arbeitslosengeld und einen lückenlosen Versicherungsschutz. Um sich arbeitssuchend zu melden, können Jugendliche sich telefonisch an die Arbeitsagentur vor Ort wenden. Eine andere Möglichkeit ist, es im Netz unter arbeitsagentur.de/eservice auf elektronischem Weg zu erledigen. 

Am ersten Tag nach Ausbildungsende müssen sie sich dann zusätzlich persönlich arbeitslos melden.

Im Juni und Juli enden viele Ausbildungen. Längst nicht alle wissen allerdings zu diesem Zeitpunkt, ob sie danach bleiben können oder bei einer anderen Firma eine Anstellung finden. (DPA/TMN)