Wohl keine Pflichtversicherung für Elementarschäden

Eine Pflichtversicherung für Elementarschäden wird es wohl nicht geben. Foto: Jens Wolf/Archiv
Eine Pflichtversicherung für Elementarschäden wird es wohl nicht geben. Foto: Jens Wolf/Archiv

Eine Pflichtversicherung gegen Elementar-schäden, etwa durch Hochwasser, wird es in Deutschland wohl nicht geben. «Wir können eine Versicherung für Elementarschäden nicht vorschreiben. Verfassungsrechtliche und europarechtliche Bedenken stehen dagegen», sagte der Vorsitzende der Justizminister-konferenz, Baden-Württembergs Ressortchef Rainer Stickelberger (SPD), der Deutschen Presse-Agentur. 

Die Justizminister der Länder wollen aber bei ihrem Treffen am Mittwoch und Donnerstag in Stuttgart beschließen, dass staatliche Hilfen - etwa für Flutopfer - daran geknüpft werden, ob ein Bürger sich freiwillig versichern ließ.


Nach den Hochwasserkatastrophen vor allem in den östlichen Bundesländern waren Forderungen nach einer Pflichtversicherung hochgekommen. Eine Arbeitsgruppe der Justizminister prüfte das - und kam zu einem ablehnenden Ergebnis. Stickelberger beschrieb die mögliche Alternative: «Wir wollen die staatliche Opferhilfe daran knüpfen, ob jemand hinreichende Bemühungen unternommen hat, einen Schaden abzuwenden und sich zu zumutbaren Bedingungen versichern zu lassen.» Die klare Botschaft müsse sein sein: Wer nichts unternehme, könne nachher auch nicht Geld vom Staat - etwa aus Sofortprogrammen der Bundesregierung zur Beseitigung von Flutschäden - kassieren.


Im Jahr 2013 waren vor allem in Bayern, Sachsen-Anhalt und Sachsen große Schäden bei einem Hochwasser entstanden. Baden-Württemberg kam damals relativ glimpflich davon. (DPA/LSW)