
Die Deutsche Stiftung Patientenschutz hat eine Gleichbehandlung von sterbenden Menschen in normalen Pflegeheimen und Hospizen gefordert. Während die Sozialkassen für einen Platz im Hospiz etwa 6500 Euro im Monat zur Verfügung stellten, liege dieser Betrag für Pflegeheime bei Pflegestufe III bei maximal 1612 Euro, erläuterte Stiftungsvorstand Eugen Brysch am Donnerstag in Berlin. Es bestehe also eine eklatante Versorgungslücke, was zu einem «Sterben zweiter Klasse» in den rund 13 000 Pflegeheimen in Deutschland führe.
Jährlich sterben in der Bundesrepublik etwa 340 000 Menschen in stationären Pflegeeinrichtungen - 38 800 davon in Baden-Württemberg. Etwa 60 Prozent der Sterbenden benötigen in Deutschland
palliative Sterbebegleitung, etwa 6,5 Prozent im Südwesten. Die Versorgungsdauer dürfe durchschnittlich 18 Tage betragen, erläuterte Brysch. Bei einer entsprechenden Gleichbehandlung von
Pflegeheimen und Hospizen beliefen sich nach seinen Berechnungen die jährlichen Mehrausgaben für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) auf knapp 730 Millionen Euro. Im Südwesten beläuft sich
die Zahl auf 83 Millionen Euro.
Die pflegerischen und medizinischen Bedürfnisse schwerstkranker und sterbender Menschen seien identisch. Ein Wechsel vom Pflegeheim in ein stationäres Hospiz sei aber nur in Ausnahmen möglich, sagte Brysch. Sterbende Pflegeheimbewohner mit besonderem Hospiz- und Palliativbedarf seien in den gesetzlichen Leistungen den Hospizbewohnern gleichzustellen, forderte Brysch. Sollten Pflegeeinrichtungen keine entsprechenden Hospizleistungen anbieten können, müsse den Sterbenden ein Wechsel in ein stationäres Hospiz ermöglicht werden. (DPA/LSW)