Report kritisiert staatliche Einschnitte bei Grundrechten

Constanze Kurz in Karlsruhe den Grundrechte-Report 2015. Foto: Uli Deck/Archiv
Constanze Kurz in Karlsruhe den Grundrechte-Report 2015. Foto: Uli Deck/Archiv

Bürgerrechtler und kritische Juristen haben über ein Jahr hinweg 42 Fälle zusammengetragen, in denen sie Verstöße gegen Grundrechte in Deutschland sehen. Der von acht Organisationen herausgegebene «Grundrechte-Report» kritisiert die Überwachung der Telekommunikation durch den Bundesnachrichtendienst (BND) ebenso wie das Streikverbot für Beamte, die Einschränkung der Religionsfreiheit für muslimische Frauen oder die Abschiebung von Flüchtlingsfamilien. «Die Grundrechte welken», sagte Martin Heiming vom Republikanischen Anwaltsverein am Freitag in Karlsruhe.


Bei der Vorstellung des Berichts warf die Sprecherin des Chaos Computer Clubs (CCC), Constanze Kurz, dem Bundesnachrichtendienst (BND) vor, sich in der Zusammenarbeit mit dem US-Geheimdienst NSA eindeutig rechtswidrig verhalten zu haben. Der aktuelle BND-NSA-Skandal mache deutlich, «dass die Nachrichtendienste gar nicht befürchten müssen, ernsthaft kontrolliert zu werden».


Daher stelle sich auch die Frage, inwieweit die Geheimdienste auch Zugriff auf die von der geplanten Vorratsdatenspeicherung erfassten Kommunikationsdaten erhielten, sagte Kurz. Der Referentenentwurf für das Gesetz zu dieser «ansatzlosen Massenüberwachung» sehe auch vor, dass nicht nur Metadaten der Internet-Kommunikation, sondern auch die Standortdaten von Handys gespeichert würden.


«Die Gefährdung der Verfassung geht vom Staat aus», kritisierte Heiming. Der Report versteht sich als «Alternativer Verfassungsschutzbericht». Zu den Herausgebern gehören unter anderen die Humanistische Union, die Internationale Liga für Menschenrechte, Pro Asyl und die Neue Richtervereinigung.


Der Berliner Verfassungsrechtler Christian Pestalozza sagte der Deutschen Presse-Agentur, es sei wichtig, dass die Grundrechtspraxis aus den verschiedensten Richtungen her beobachtet werde. Allerdings müsse klar sein, dass sich diese Kritik auf hohem Niveau bewege: «Unser Grundrechtsniveau ist im Vergleich zu anderen Ländern außerordentlich hoch.» (DPA/LSW)