Verfasser verteidigen Berliner Mietspiegel

Man halte daran fest, dass der Mietspiegel nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt worden sei. Foto: Jens Kalaene
Man halte daran fest, dass der Mietspiegel nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt worden sei. Foto: Jens Kalaene

Nach dem Urteil gegen den Berliner Mietspiegel 2013 haben die Verfasser das Zahlenwerk verteidigt. «Die Berliner Gerichte haben den immer nach derselben Methodik erstellten Mietspiegel jahrelang als wissenschaftlich akzeptiert», teilte das Hamburger Institut F+B mit. Das Amtsgericht, das den Mietspiegel in der vergangenen Woche gekippt hatte, sei der Einzelmeinung eines Gutachters gefolgt. Weder von F+B noch von der zuständigen Berliner Senatsverwaltung seien ergänzende Stellung-nahmen eingefordert worden, hieß es. 

Man halte daran fest, dass der Mietspiegel nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen erstellt worden sei.


Der Senat wollte die Neuauflage des Berliner Mietspiegels vorstellen. Dieses Mal wurde er vom Institut GEWOS erstellt.


Der Mietspiegel bietet eine Übersicht über die Höhe der Mieten in Städten und größeren Gemeinden. An ihm können sich Vermieter und Mieter orientieren. Die Miete (ohne Betriebs- und Heizkosten) wird aufgeschlüsselt nach Stadtteil, Lage und Ausstattung der Wohnung sowie nach dem Baujahr des Hauses.


Beim Streit zwischen Mieter und Vermieter etwa über Mieterhöhungen kann die ortsübliche Vergleichsmiete aus dem Mietspiegel eine wichtige Rolle spielen.


Den sogenannten einfachen Mietspiegel erstellen Mieter- und Eigentümerverbände zusammen mit der Kommune. Die meisten Großstädte haben «qualifizierte» Mietspiegel. Sie werden im Regelfall alle zwei Jahre nach wissenschaftlichen Kriterien ermittelt und veröffentlicht. An der Auswertung der durch Umfragen gesammelten Daten sind Verbände von Mietern und Vermietern sowie Sachverständige beteiligt. (DPA)