Acht Jahre Haft für Arzt im Organspende-Prozess gefordert

Eine Organtransportbox steht in den Räumen der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) in Berlin. Foto: Jens Kalaene
Eine Organtransportbox steht in den Räumen der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) in Berlin. Foto: Jens Kalaene

Acht Jahre Haft hat die Staatsanwaltschaft im Prozess um den Göttinger Organspende-Skandal für den angeklagten früheren Chefarzt gefordert. Außerdem plädierte Oberstaats-anwältin Hildegard Wolff am Montag dafür, dass der Mann ein lebenslanges Berufsverbot als Transplantationsmediziner erhalten solle. Der 47-jährige Chirurg habe sich des versuchten Totschlags in elf und der vorsätzlichen Körperverletzung mit Todesfolge in drei Fällen schuldig gemacht, sagte Wolff am Montag im Landgericht Göttingen in ihrem rund sechs Stunden dauernden Plädoyer.


Die Verteidigung soll am Mittwoch plädieren. Der Angeklagte selbst hatte während des seit August 2013 laufenden Prozesses alle Vorwürfe zurückgewiesen. Das Urteil wird voraussichtlich am 6. Mai verkündet.


Die Oberstaatsanwältin forderte auch, den Haftbefehl gegen den Arzt wieder in Kraft zu setzen. Der Angeklagte hatte elf Monate in Untersuchungshaft gesessen, er war im Laufe des Prozesses nur auf freien Fuß gekommen, nachdem er 500 000 Euro Kaution gezahlt und seine Reisepapiere abgegeben hatte.


Der Anwalt der Nebenklage schloss sich am Montag inhaltlich den Ausführungen der Staatsanwaltschaft an, stellte aber keinen konkreten Strafantrag. Der Jurist vertritt Angehörige eines Patienten, der nach einer mutmaßlich überflüssigen Transplantation gestorben ist.


Nach Überzeugung der Staatsanwaltschaft arbeitete der Chirurg gezielt und systematisch daran, die Zahlen von Leber-Transplantationen an der Göttinger Universitäts-Medizin in die Höhe zu treiben. Motive seien Ehrgeiz, Geltungssucht, Machtstreben und Geld gewesen, sagte Oberstaatsanwältin Wolff. Für Leber-Transplantationen habe der Arzt Bonus-Zahlungen erhalten.


Für seine Ziele seien dem 47-Jährigen alle Mittel recht gewesen. So habe er in drei Fällen Lebern übertragen, obwohl dies medizinisch nicht indiziert gewesen sei. Auch seien die drei Patienten, die später starben, nicht aufgeklärt gewesen. Das hohe Risiko einer Transplantation und Alternativbehandlungen habe er verschwiegen.


Der Arzt habe auch systematisch medizinische Daten manipuliert und gegen die gültigen Melderegeln verstoßen, nach denen Patienten bei der Organvergabe-Organisation Eurotransplant gelistet werden, sagte Wolff. In elf Fällen habe er vorzeitig Spenderlebern erhalten. Dabei habe er auch falsche Angaben zu alkoholkranken Patienten gemacht, etwa dass diese seit sechs Monaten abstinent gewesen seien.


Andere schwer kranke Patienten seien deshalb möglicherweise gestorben, sagte die Oberstaatsanwältin. Sie seien auf der Warteliste nach hinten gerutscht und hätten vermutlich kein Spenderorgan bekommen. Der Arzt habe durch seine Manipulationen den Tod dieser anonym gebliebenen Menschen billigend in Kauf genommen. Mit seinem Handeln habe er «Gott gespielt».


Vergleichbare systematische Manipulationen - Gutachter der Bundesärztekammer hatten in Göttingen insgesamt fast 80 festgestellt - seien einmalig in deutschen Transplantationszentren, sagte die Oberstaatsanwältin. Der Fall habe das Vertrauen der Bevölkerung in die Organspende sinken und die Zahl der Spenden zurückgehen lassen. (DPA)