Steuerzahlerbund: Trennung von Amt und Mandat muss sein

Landrat Günther-Martin Pauli bei einer Pressekonferenz. Foto: Marc Müller/Archiv
Landrat Günther-Martin Pauli bei einer Pressekonferenz. Foto: Marc Müller/Archiv

Die für 2016 beschlossene Trennung von Amt und Mandat im Parlament in Baden-Württemberg sollte nach Ansicht des Steuerzahlerbundes wie geplant umgesetzt werden. Sie sei «eine wichtige Stütze der verfassungsmäßig gebotenen Gewaltenteilung und hätte ohnehin viel früher eingeführt werden müssen», teilte der Bund der Steuerzahler Baden-Württemberg am Samstag in Stuttgart mit. «In vielen anderen Bundesländern und auch im Bund galt diese Trennung schon immer. Denn ohne diese Trennung sind Interessenkonflikte programmiert.»


Der CDU-Landtagsabgeordnete Günther-Martin Pauli will mit einem Gesetzentwurf die geplante Trennung kippen. Mitte kommender Woche wolle er die Initiative einbringen, sagte er am Freitag in Stuttgart. Zunächst hatte die «Südwest Presse» darüber berichtet. Pauli ist auch Landrat des Zollernalbkreises.


Die Unvereinbarkeitsregelung von Amt und Mandat soll von 2016 an gelten - die Parlamentsreform war 2008 beschlossen worden. Demnach dürfen unter anderem Beamte des Landes Baden-Württembergs, des Bundes oder eines anderen Bundeslandes sowie ein Richter nicht Mitglied des Landtags sein - solange sie sich nicht beurlauben lassen.


«Wenn insbesondere Landräte, Oberbürgermeister und Bürgermeister dem Parlament angehören, dann müssen sie ihr Amt ruhen lassen. Die Interessen ihrer Ämter sind nicht selten unvereinbar mit den Aufgaben der Abgeordneten», so der Steuerzahlerbund.


Hintergrund der Trennung von Wahlamt und Landtagsmandat ist die Gewaltenteilung in Legislative und Exekutive. Damit soll sichergestellt werden, dass nicht diejenigen, die Gesetze machen, diese auch umsetzen. Sonst wäre ein Landrat an der Gesetzgebung beteiligt, die er selbst umsetzen muss.


Für die Einbringung eines Gesetzentwurfs ist die Unterstützung von mindestens acht Abgeordneten notwendig. Sollte die Initiative scheitern, behält sich Pauli den Gang vor den Staatsgerichtshof vor. 47 Abgeordnete von CDU, SPD und Grünen haben Pauli zufolge einen entsprechenden Gesetzentwurf unterzeichnet. Der 50-Jährige gehört seit jeher zu den Kritikern der geplanten Neuregelung, mehrere Abgeordnete pflichteten ihm schon 2008 bei. (DPA/LSW)