
Nach zwei Jahren Diskussion, manch' Demonstration und hitzigen Debatten im Landtag ist an diesem Mittwoch das neue Jagdgesetz für Baden-Württemberg in Kraft. Das neue Regelwerk mit dem Titel «Jagd- und Wildtiermanagementgesetz» löst den im Kern gut 20 Jahre alten Vorgänger ab. Damals waren Naturschutz und Tierschutz noch nicht als Staatsziele im Grundgesetz verankert. Das Gesetz gilt als beispielgebend für andere Bundesländer.
Herzstück ist das sogenannte Schalenmodell, in dem die Wildtiere in mehreren Stufen von jagbar (Nutzungsmanagement) - wie Rehe oder Wildschweine - bis geschützt (Schutzmanagement) - wie Auerhuhn
oder Wanderfalke - eingeteilt werden. Das Gesetz verbietet Totschlagfallen und das unkontrollierte Abschießen streunender Hunde und Katzen. Zudem gibt es aus Gründen des Tier- und Artenschutzes
eine Jagdruhe und ein begrenztes Fütterungsverbot. Blei-Munition ist verboten.
Naturschutzminister Alexander Bonde (Grüne) sprach von einem «großen Tag für den Tierschutz, den Naturschutz und die Jagd». Grün-Rot nehme das Staatsziel Tierschutz ernst. Die Betroffenen bleiben aber unzufrieden zurück: Neulich protestierten 2500 Jäger vor dem Landtag, weil das Gesetz ihr traditionsreiches Jagdrecht dem Naturschutz unterordne. Laut Verband gibt es 35 000 Jäger im Land. Und der Naturschutzbund Nabu ist unglücklich mit der Durchführungsverordnung, wo die Jäger «unerträgliche» Regelungen durchgedrückt hätten. (DPA/LSW)