Sturmschäden: Diese Pflichten haben Versicherte

Bei Sturmschäden bekommen Versicherte nicht nur Unterstützung von der Versicherung, sie müssen auch gewisse Pflichten erfüllen. Foto: Fredrik von Erichsen
Bei Sturmschäden bekommen Versicherte nicht nur Unterstützung von der Versicherung, sie müssen auch gewisse Pflichten erfüllen. Foto: Fredrik von Erichsen

Umgestürzte Bäume, abgedeckte Dächer und vollgelaufene Keller - Unwetter können schwere Schäden anrichten. In der Regel kommen Versicherungen dafür auf, erklärt der Bund der Versicherten (BdV) in Henstedt-Ulzburg bei Hamburg. Allerdings müssen sich Betroffene an Regeln halten, wenn sie ihren vollen Versicherungsschutz nicht gefährden wollen. Drei Tipps:


Informieren: Ein Schaden muss der Versicherung unverzüglich gemeldet werden. Eine genaue Frist dafür gibt es laut Bianca Boss vom BdV nicht. 

Als erste Maßnahme könne es ausreichen, eine E-Mail mit einer Schadensbeschreibung zu schicken. Auch ein Anruf könne genügen. Wer von einem Vermittler betreut wird, sollte auch diesen unverzüglich informieren.


Dokumentieren: Die Versicherung muss die Möglichkeit haben, den Schaden zu begutachten. Zur Dokumentierung sollten Betroffene Fotos machen, rät Boss. Auch sollte eine genaue Aufstellung der beschädigten Gegenstände erstellt werden. In der Regel wird die Versicherung einen Gutachter schicken, der sich den Schaden ansieht. Wichtig zu beachten: Beschädigte Gegenstände sollten nie ohne ausdrückliche Zustimmung des Versicherers entsorgt werden.


Sichern: Versicherte haben eine sogenannte Schadensminderungspflicht. Das heißt: Sie müssen alles tun, um den Schaden gering zu halten, erklärt Boss. Zerbrochene Fenster müssten beispielsweise abgedichtet oder Hausratgegenstände im Keller möglichst in Sicherheit gebracht werden müssen, damit der Schaden nicht größer wird. Man muss sich dabei aber nicht in Gefahr bringen, stellt Boss klar. Niemand müsse also beispielsweise auf das Dach klettern, um es provisorisch abzudecken. (DPA/TMN)