
Ex-Ministerpräsident Stefan Mappus (CDU) hat nach Erkenntnissen der Staatsanwaltschaft nicht auf den S-21-Baggereinsatz am Stuttgarter Hauptbahnhof im August 2010 ein-gewirkt. Deshalb seien die Ermittlungen gegen ihn wegen der uneidlichen Falschaussage vor dem ersten Untersuchungsausschuss zum eskalierten Polizeieinsatz gegen Stuttgart-21-Gegner im Schlossgarten eingestellt worden, teilte die Anklagebehörde am Dienstag in Stuttgart mit.
Der Abriss des Nordflügels markierte die ersten sichtbaren Bauarbeiten für den Tiefbahnhof Stuttgart 21 und mobilisierte mehr Menschen, gegen das Projekt auf die Straße zu gehen.
Im Dezember 2010 hatte Mappus vor dem Ausschuss des Landtages betont: «Es ist mein Grundsatz: Die Politik hat sich nicht in die operative Arbeit der Polizei einzumischen.» Unterlagen, die der Staatsanwaltschaft anlässlich der Vorbereitung des zweiten Schlossgarten-Untersuchungsausschusses übermittelt wurden, hatten Zweifel an dieser Aussage genährt. Mappus habe auch nicht auf die Terminierung des Baggereinsatzes in der Nacht vom 18. bis 19. August Einfluss genommen, so die Behörde.
Auch bei den zwei weiteren der Falschaussage Beschuldigten, dem ehemaligen Landespolizeipräsidenten Wolf Hammann und dem früheren Ministerialdirektor im Umweltministerium, Bernhard Bauer, bestehe kein hinreichender Tatverdacht. Die Staatsanwaltschaft hatte seit März 2014 ermittelt. Die Behörde hatte bereits im Januar 2014 gegen Mappus vorermittelt und ihre Prüfungen mangels Beweisen wieder eingestellt. Damals drehte es sich um Aussagen von Mappus zum Wasserwerfereinsatz im Schlossgarten vor dem ersten Ausschuss.
Das jetzt veröffentliche Ergebnis der Ermittlungen widerspricht der Bilanz der grün-roten Regierung in einem Regierungsbericht aus dem Frühjahr 2014. Nach diesem hat Mappus den Baggereinsatz quasi angeordnet. Aus Unterlagen des Innenressorts ging damals hervor, dass der ehemalige Stuttgarter Polizeipräsident Siegfried Stumpf die Weisung von Mappus aus Sorge um größere Proteste nicht hinnehmen wollte. Doch der bis dahin als besonnen geltende Polizeichef stieß mit seinen Bedenken auf taube Ohren.
Laut Notizen führender Polizeibeamter soll Mappus auf Warnungen Stumpfs gesagt haben: «Bringen Sie den Bagger rein. Wenn Sie nicht wollen, hole ich eine Polizei aus einem anderen Land.» Neben den Beschuldigten hatte die Staatsanwaltschaft auch Stumpf vernommen.
Eine erwiesene Falschaussage vor dem U-Ausschuss hätte weitreichende Folgen haben können: Lügt jemand vor einem solchen Gremium, wird das genauso geahndet wie vor Gericht - mit Freiheitsstrafen von drei Monaten bis zu fünf Jahren. Die U-Ausschüsse sollten klären, ob es politischen Einfluss auf den harten Einsatz der Polizei gegen S-21-Gegner am «Schwarzen Donnerstag» Ende September 2010 gegeben hat. Damals waren laut Innenministerium 160 Menschen verletzt worden. (DPA/LSW)