Stumpf erhält wegen S-21-Einsatz Strafbefehl

Der ehemalige Stuttgarter Polizeipräsident Stumpf. Foto: Bernd Weißbrod/Archiv
Der ehemalige Stuttgarter Polizeipräsident Stumpf. Foto: Bernd Weißbrod/Archiv

Der ehemalige Stuttgarter Polizeipräsident Siegfried Stumpf hat wegen des harten Polizeieinsatzes gegen S-21-Gegner einen Strafbefehl über 15 600 Euro erhalten. Das sagte eine Sprecherin des Stuttgarter Amtsgerichts der Deutschen Presse-Agentur am Montag in Stuttgart. Wegen der fahrlässigen Körperverletzung im Amt in vier Fällen müsse er eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen à 130 Euro zahlen. Nimmt er den Strafbefehl an, ist er vorbestraft. Ab Zustellung des Strafbefehls kann Stumpf gegen diesen innerhalb von zwei Wochen Einspruch einlegen.


Stumpf hatte den aus dem Ruder gelaufenen Polizeieinsatz am sogenannten Schwarzen Donnerstag Ende September 2010 geleitet, bei dem laut Innenministerium 160 Menschen verletzt worden waren.


Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hatte den Strafbefehl gegen den Beamten am 22. Januar beim Amtsgericht beantragt. Grund: Er habe es unterlassen, darauf hinzuwirken, dass die Wasserwerferbesatzungen bei der Abgabe der Wasserstöße keine Köpfe von Demonstranten treffen. Die Behörde argumentierte, Stumpf habe eine besondere Überwachungs- und Aufsichtspflicht, weil er den ersten Einsatz der Wasserwerfer in Stuttgart seit 40 Jahren nach anfänglichem Vorbehalt letztlich freigegeben hatte.


Stumpf, der nach dem Einsatz den Dienst quittiert hatte, hatte die Verantwortung für den Einsatz übernommen, jedoch stets betont, von den Verletzten erst «in den Abendstunden» gehört zu haben. (DPA/LSW)