Gericht bestätigt Fusionsverbot für Deutsche Börse und NYSE Euronext

Die Deutsche Börse hatte gegen die Entscheidung der EU-Kommission im Jahr 2012 geklagt. Foto: Frank Rumpenhorst
Die Deutsche Börse hatte gegen die Entscheidung der EU-Kommission im Jahr 2012 geklagt. Foto: Frank Rumpenhorst

Das Fusionsverbot für die Deutsche Börse und die New Yorker NYSE Euronext ist nach einem Urteil des EU-Gerichts rechtens. Die Entscheidung der EU-Kommission im Jahr 2012 steht damit, wie die Richter in Luxemburg am Montag entschieden (Rechtssache T-175/12). Europas oberste Wettbewerbshüter hatten den Zusammenschluss des Frankfurter Dax-Konzerns mit der New Yorker Börse wegen kartell-rechtlicher Bedenken untersagt. Die Behörde fürchtete ein Quasi-Monopol auf dem Markt für europäische Finanzderivate, also Finanzwetten. 

Dagegen klagte die Deutsche Börse. Das Gericht wies die Klage in allen Punkten zurück. (DPA)