JVA-Leiter im Zwielicht: Gab es weitere Dienstvergehen?

Monate nach dem Hungertod eines Häftlings in Bruchsaler Einzelhaft gibt es neue Vorwürfe zur früheren Amtsführung des suspendierten Anstaltsleiters. Nach einem Urteil des Karlsruher Landgerichts aus dem Jahr 2005, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, waren während der Amtszeit des JVA-Chefs unerlaubt zahlreiche Briefe eines Häftlings geöffnet worden. Der Gefangene hatte wegen Verletzung der Menschenwürde und des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes das Land verklagt. Ihm war daraufhin 600 Euro Entschädigung zugesprochen worden. In dem Urteil sprechen die Richter von «wiederholter, hartnäckiger Rechtsverletzung». Das zuständige Justizministerium wollte sich dazu im Laufe des Mittwoch äußern.

Gegen den seit August vergangenen Jahres suspendierten Chef der Justizvollzugsanstalt (JVA) wird im Zusammenhang mit dem Tod des Häftlings aus Burkina Faso wegen fahrlässiger Tötung ermittelt. Der Mann war verhungert. Die letzten Monate seiner Einzelhaft waren nicht wie vorgeschrieben vom Justizministerium genehmigt worden. Zugleich kamen in den vergangenen Monaten immer neue Vorwürfe wegen schon länger zurückliegender angeblicher Dienstvergehen des Gefängnisdirektors auf.


Unter anderem hatte ein Bruchsaler Gefangener erfolgreich gegen Nacktdurchsuchungen geklagt, woraufhin die Praxis unterbunden wurde. Außerdem hatte der Leiter 2009 einen Neujahrsgruß verschickt mit einem Zitat der umstrittenen Rockband Böhse Onkelz - angeblich ohne die Herkunft des Zitates zu kennen. Zudem war ein weiterer Fall von ungenehmigter Einzelhaft in der Bruchsaler JVA bekannt geworden.


Wann die Ermittlungen wegen fahrlässiger Tötung abgeschlossen sind, war noch unklar. Gegen eine Anstaltsärztin wird wegen des gleichen Vorwurfes ermittelt. Die Affäre war durch eine anonyme Anzeige ins Rollen geraten und hatte Justizminister Rainer Stickelberger (SPD) stark in die Bredouille gebracht. Die CDU-Opposition im Stuttgarter Landtag hatte mehrfach auch seinen Rücktritt verlangt, war mit einem entsprechenden Antrag aber gescheitert.


«Für disziplinarrechtliche Maßnahmen bestand vor der vorläufigen Suspendierung kein Anlass», teilte das Justizministerium auf Nachfrage mit. Urteile wie das des Karlsruher Landgerichts aus dem Jahr 2005 könne das Ministerium generell nicht bewerten.


Inzwischen ist ein Gutachten zum damaligen psychischen Zustand des Häftlings in Auftrag gegeben und könnte bald vorliegen. «Wir hoffen, dass es jetzt zügig geht», sagte ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Karlsruhe am Mittwoch ohne einen Zeitrahmen zu nennen. Das Gutachten soll klären, ob der Mann die Nahrung freiwillig oder aufgrund einer psychischen Erkrankung verweigerte.


Die Verteidiger des suspendierten Anstaltsleiters und der Medizinerin hätten inzwischen Stellung genommen. Der Gutachter musste zwar auf die Stellungnahmen der Verteidiger warten, habe aber schon seit geraumer Zeit Akteneinsicht und sich in den Fall einarbeiten können. «Er konnte sich also bereits ein Bild machen», sagte der Behördensprecher. (DPA/LSW)