GDL kündigt Bahnstreiks an - Diese Rechte haben Fahrgäste

Fahrgäste haben bei einem Bahn-Streik Anspruch auf eine Entschädigung. Foto: Friedrich Bungert
Fahrgäste haben bei einem Bahn-Streik Anspruch auf eine Entschädigung. Foto: Friedrich Bungert

Schlechte Nachrichten für Bahnreisende: Die Lokführergewerkschaft GDL hat erneut Streiks angekündigt. Fahrgäste müssen nun wieder mit Zugausfällen und Verspätungen rechnen. Das ist ärgerlich. Doch wer betroffen ist, der steht nicht ohne Rechte da. Bei der Deutschen Bahn stehen erneut Streiks an. Das dürfte viele Reisende auf eine harte Geduldsprobe stellen: Die Lokführergewerkschaft GDL hatte im Herbst bereits sechsmal bundesweit zu Arbeitsniederlegungen aufgerufen und damit den Bahnverkehr stark eingeschränkt.


Bahnreisende bekommen 25 Prozent des Reisepreises zurück, wenn sich ihr Zug wegen des Streiks mehr als 60 Minuten verspätet. Die Deutsche Bahn kann in so einem Fall keine höhere Gewalt geltend machen. Das entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) im September 2013 (Rechtssache C-509/11). Ab 120 Minuten werden sogar 50 Prozent des Ticketpreises erstattet.


Bei den vergangenen Streiks hat die Deutsche Bahn betroffenen Kunden stets angeboten, dass sie ihre Fahrkarte und Reservierung kostenlos erstatten lassen können. Außerdem war es teils möglich, statt den gebuchten den nächsten - auch höherwertigen - Zug zu nutzen. (DPA/TMN)