
Enten und Gänse müssen in Baden-Württemberg von diesem Sonntag (00.00 Uhr) an auf Vogelgrippe getestet sein, bevor sie zum Schlachter kommen. Die negativen Testergebnisse sind dann dem Schlachthof vorzulegen. Das sieht eine Eilverordnung von Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU) vor, die an diesem Dienstag (0.00 Uhr) in Kraft tritt. Die Verordnung gelte bundesweit bis zum 31. März 2015.
Nach Angaben des baden-württembergischen Verbraucherministers Alexander Bonde (Grüne) sind bisher alle Untersuchungsergebnisse im Südwesten negativ ausgefallen. Dennoch sei weiterhin große Wachsamkeit erforderlich. (DPA/LSW)