
Nach dem Streik ist vor dem Streik: Kaum haben die Piloten der Lufthansa die Arbeit wieder aufgenommen, schon werden am Donnerstag wieder Langstreckenverbindungen und Frachtflüge bestreikt. Die wichtigsten Fragen für Kunden:
Wo kann ich mich informieren, ob mein Flug ausfällt?
Die Lufthansa bietet eine Abfrage zum aktuellen Status einzelner Flüge sowie eine Übersicht aller gestrichenen Flüge an.
Weitere Informationen bekommen Passagiere auf der
Webseite der Airline. Lufthansa hat zudem die kostenlose Service-Nummer 0800/850 60 70 freigeschaltet.
Welche Rechte habe ich als Passagier?
Lufthansa-Kunden dürfen kostenfrei auf einen anderen Flug umbuchen, wenn ihre Verbindung von dem Pilotenstreik betroffen ist. Das Ticket muss vor oder am 2. Dezember 2014 ausgestellt worden sein. Das neue Reisedatum muss im Zeitraum bis zum 3. März 2015 liegen, teilte Lufthansa mit.
Die Airline ist darüber hinaus dazu verpflichtet, für eine Ersatzbeförderung zu sorgen. Hierbei müssen Passagiere allerdings einige Stunden Verspätung in Kauf nehmen, womöglich verzögert sich der Abflug auch auf den nächsten Tag.
Wer bei einem Reiseveranstalter oder im Reisebüro gebucht hat, wendet sich am besten direkt dorthin.
Was mache ich, wenn ich am Flughafen strande?
Bei einem Pilotenstreik muss sich die Airline um die Passagiere am Flughafen kümmern. Wenn diese dort längere Zeit auf einen freien Platz in einer späteren Maschine warten müssen, stehen ihnen Essen und Getränke zu. Meist erhalten sie Gutscheine, um sich am Flughafen versorgen zu können. Verschiebt sich der Flug auf einen anderen Tag, muss die Airline oder der Veranstalter die Übernachtung in einem Hotel übernehmen. Eine Pritsche im Terminal reicht in der Regel nicht aus. Es muss aber auch kein Fünf-Sterne-Haus sein. Den Transport vom Flughafen zum Hotel muss die Airline zahlen.
Ab der fünften Verspätungsstunde hat der Fluggast zudem das Recht, sein Flugticket zurückzugeben und sich die Kosten erstatten zu lassen. Damit ist die Airline aber aus allen Pflichten entlassen. Das heißt, sie muss sich nicht mehr um Verpflegung oder Unterkunft kümmern.
Habe ich Anspruch auf Entschädigung?
Nein. Bei Flugausfällen oder großen Verspätungen wegen eines Pilotenstreiks steht betroffenen Passagieren keine Ausgleichszahlung zu. Denn ein Streik gilt nach derzeitiger Rechtsprechung als höhere Gewalt. In diesem Fall ist die Airline laut dem Bundesgerichtshof von der Zahlungspflicht entbunden. Normalerweise steht Passagieren bei einem Flugausfall oder einer Verspätung von mehr als drei Stunden eine Entschädigung zu. Die EU-Fluggastrechte-Verordnung sieht dabei je nach Flugstrecke eine Summe von 250, 400 oder 600 Euro vor.