Im Streit um die Übernahme privater Kita-Kosten will die Stuttgarter Sozialbürgermeisterin Isabel Fezer (FDP) nicht klein beigeben. Sie gehe davon aus, dass die Stadt Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts einlege, sagte sie den «Stuttgarter Nachrichten». Das Gericht hatte in seinem landesweit ersten Urteil in einem Hauptverfahren zwar keine Berufung zugelassen; aber dagegen kann die Stadt Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof einlegen. Die 7. Kammer hatte einem Elternpaar recht gegeben, das mangels eines städtischen Kita-Platzes für seinen unter-dreijährigen Sohn auf eine private Einrichtung ausweichen musste und die Mehrkosten dafür von der Stadt einforderte.
Die Entscheidung über die Nichtzulassungsbeschwerde liegt nach Angaben der Stadt beim Jugendamt in Absprache mit der zuständigen Bürgermeisterin Fezer. Die Vertreter der Stadt hatten in der
mündlichen Verhandlung vergangene Woche argumentiert, dass es trotz aller finanzieller Bemühungen nicht gelungen sei, genügend Krippen- oder Kindertagespflege-Plätze bereitzustellen, darüber
hinaus Erzieherinnen fehlten und immer wieder Bürgerproteste den Bau neuer Kitas erschwerten. Die Betreuung sei derzeit für rund 40 Prozent der Unter-Dreijährigen gewährleistet, der Bedarf liege
aber in der Landeshauptstadt bei 60 Prozent.
Das Gericht sah die Stadt in der Verantwortung, den seit August 2013 geltenden Rechtsanspruch unter-dreijähriger Kinder auf einen Kita-Platz zu erfüllen. Daraus leite sich die Pflicht ab, die zusätzlichen Kosten zu erstatten. Die Eltern siegten auf ganzer Linie und erhalten nun 5620 Euro plus Zinsen. Überdies muss die Stadt auch die zusätzlichen Kosten bis zum dritten Geburtstag des Kindes bezahlen, den die Familie im März 2015 feiert.
Das Gericht verwies auf ein ähnliches Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, das im September 2013 zugunsten von Eltern entschieden hatte. Diese Analogie sieht Fezer nicht. Die Sachlage in Stuttgart sei eine andere. Die Entscheidung der Leipziger Richter habe sich auf einen Kita-Platz in Rheinland-Pfalz bezogen, der dort grundsätzlich gratis sei. «Wer dort sein Kind in einer privaten Einrichtung betreuen lässt, bekommt diesen privaten Platz daher bezahlt», sagte sie dem Blatt. (DPA/LSW)