
Im Rechtsstreit um die Kündigung zweier Mitarbeiter des Rüstungsunternehmens Heckler & Koch haben sich die Kontrahenten überraschend auf einen Kompromiss geeinigt. Sie folgten am Montag vor dem Landesarbeitsgericht Freiburg einem entsprechenden Vorschlag des Vorsitzenden Richters Christoph Tillmanns. Der Waffenhersteller zog demnach seine Kündigungen zurück. Sollte es jedoch in einem möglichen strafrechtlichen Verfahren zu einer Verurteilung wegen einer Vorsatztat kommen, treten die Kündigungen in Kraft.
Bis dahin erhalten die beiden Beschäftigten weiter Geld, ohne dass sie für das Unternehmen tätig werden.
Im Januar hatte das Arbeitsgericht in Villingen-Schwenningen entschieden, dass die beiden Mitarbeiter nicht vor die Tür gesetzt werden dürften. Heckler & Koch mit Sitz in Oberndorf (Kreis Rottweil) hatte gegen dieses Urteil Berufung eingelegt. Im Hintergrund geht es um die Lieferung von Waffen in mexikanische Unruheprovinzen. Diese war möglicherweise illegal.
In dem Prozess in Freiburg kam es fünfeinhalb Stunden lang zu kontroversen Debatten. Mit dem Vergleich ist das arbeitsrechtliche Verfahren nun beendet.
«Der auf Vorschlag des Gerichts zustande gekommene Vergleich, der im Kern das arbeitsgerichtliche Verfahren an das Strafverfahren koppelt, entspricht in vollem Umfang unserer Rechtsauffassung», sagte ein Sprecher von Heckler & Koch. «Unser Unternehmen trennt sich konsequent von Mitarbeitern, die im Rahmen ihrer Tätigkeit gegen geltendes Recht verstoßen und dafür verurteilt werden.»
Das Unternehmen wirft den beiden Mitarbeitern, die jeweils mehr als 30 Jahre bei ihm beschäftigt waren, das Fälschen von Dokumenten vor. Damit sei das Bundeswirtschaftsministerium als Kontrollbehörde getäuscht worden, dies sei ein Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz. Eine Weiterbeschäftigung sei daher nicht möglich. Die beiden Gekündigten bestreiten die Vorwürfe und zweifelten die Rechtmäßigkeit der Kündigungen an.
In dem Verfahren ging es nur um die arbeitsrechtlichen Aspekte des Falls. Wer bei dem Unternehmen die Verantwortung für die Waffenlieferung nach Mexiko trägt, müssen die Arbeitsrichter nicht entscheiden. Die strafrechtlichen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Stuttgart zu dieser Frage dauern nach eigenen Angaben an. Einer Sprecherin zufolge wird gegen mehrere Beschuldigte ermittelt. (DPA/LSW)