
Die Pflicht zur Nachrüstung aller Wohnungen mit Rauchwarnmeldern bis 1. Januar findet in Baden-Württemberg regen Anklang. «Zum neuen Jahr werden sehr viele Wohnungen mit Rauchmeldern ausgestattet sein», sagte Willi Dongus, Geschäftsführer des Landesfeuerwehrverbands, der Nachrichtenagentur dpa in Stuttgart. Auch wenn es keine Kontrollen oder Sanktionen gebe, entfalte der «Appell» der Landesregierung seine Wirkung. «Diesen Anstoß brauchte es», betonte Dongus.
Er kenne einen kleinen Einzelhändler, der in den vergangenen 14 Tagen mehr als 400 Rauchmelder verkauft habe.
Nach dem Schock der Brandkatastrophe von Backnang im Frühjahr 2013 hatte der Landtag die Nachrüstpflicht beschlossen. Vom 1. Januar 2015 an müssen nun alle Wohnungen im Land mit Meldern ausgerüstet sein. Die Geräte kosten 10 bis 40 Euro, inzwischen gibt es verschiedene Design-Varianten. Verantwortlich ist laut Verordnung der Eigentümer. Das Land bestätigte: Kontrollen sind nicht geplant. «Da muss eben jeder selbst Verantwortung übernehmen», sagte Dongus.
Laut Land sterben jährlich rund 600 Menschen in Deutschland bei Bränden, die Mehrzahl von ihnen in Privathaushalten. Nach Angaben des Landes erliegen 95 Prozent von ihnen schweren Rauchgasvergiftungen. Warnmelder könnten diese Gefahren reduzieren.
So auch am 23. März 2014: Die beiden Teenager in Rottweil haben keine Chance. Am Ladekabel für ein Laptop bricht durch einen technischen Defekt ein Feuer aus - in der Nacht, die beiden 15-Jährigen schlafen. Sie sterben nicht durch Verbrennungen, sondern am todbringenden Rauch. Die 45 Jahre alte Mutter eines Todesopfers und ein 14-jähriger Freund werden bei Sprüngen ins Freie schwer verletzt.
Der Weckruf eines Warnmelders hätte dort Leben retten können, ist Dongus überzeugt. «Er kann den Menschen den Vorsprung vor dem Rauch bringen, den sie brauchen.» Die wenigsten Brandopfer würden verbrennen. «Viel früher kommt der Rauch. Und der ist absolut tödlich. Zwei, drei Atemzüge reichen da.»
Daher waren sich im Landtag auch alle Fraktionen einig, als 2013 die Nachrüstung aller Wohngebäude im Land beschlossen wurde. Bei der Nachrüstpflicht liegt Baden-Württemberg im Vergleich der Bundesländer nach Angaben des Ministeriums im vorderen Mittelfeld: In Ländern wie Hamburg oder Schleswig-Holstein gibt es solche Regelungen schon seit Jahren, Nachbar Bayern oder Nordrhein-Westfalen ziehen aber erst Ende 2016 oder 2017 nach. In Brandenburg oder Sachsen wiederum sind noch gar keine Pläne geschmiedet.
Für Neubauten gilt die Pflicht bereits seit 2013. Eigentümer bestehender Gebäude sind nun verpflichtet, diese bis zum 31. Dezember 2014 mit Rauchwarnmeldern nachzurüsten. Die Regelung schreibt sie für alle Aufenthaltsräume vor, «in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen», sowie für Rettungswege wie Flure und Treppen. Verpflichtend ist mindestens ein Rauchmelder pro Raum. Wer sich an die Herstellerangaben halte, könne diese auch selbst an der Decke anbringen. Kontrollen werde es nicht geben: «Alle Personen, die ihren Pflichten nicht nachgekommen sind, verhalten sich rechtswidrig, ein Bußgeld ist allerdings nicht vorgesehen», heißt es. (DPA/LSW)