Drei Jahre Haft wegen Untreue und Betrugs beim Energieversorger MVV

Ein Angestellter hat sein Unternehmen hintergangen und eine halbe Million Euro auf die Seite geschafft. Das Landgericht Mannheim verurteilte ihn am Mittwoch zu drei Jahren Gefängnis. Der ehemalige Mitarbeiter des Energieversorgers MVV wurde der Untreue in Tateinheit mit Betrug in 128 Fällen schuldig gesprochen, wie ein Sprecher mitteilte. Seine Frau wurde wegen Beihilfe zur Untreue in einem Fall und vorsätzlicher Geldwäsche in 21 Fällen zu einer Geldstrafe von 40 000 Euro verurteilt. Wegen «rechtsstaatswidriger Verfahrensverzögerung» gelten zwei Monate der Freiheitsstrafe als bereits vollstreckt. Die gegen die Frau verhängte Geldstrafe wurde aus dem gleichen Grund um 4000 Euro reduziert. Gegen das Urteil können beide Seiten noch innerhalb einer Woche Revision beim Bundesgerichtshof einlegen.

Der ehemalige Mitarbeiter in der Personal- und Sozialabteilung des Mannheimer Energieversorgers MVV schädigte seinen Arbeitgeber nach Angaben der Staatsanwaltschaft von 2004 bis 2009 um mehr als 550 000 Euro. Er missbrauchte die Berechtigung für Zahlungsanweisungen, etwa für den Ersatz von Auslagen. Auch zeichnete er laut Anklageschrift fiktive Rechnungen eines Scheinunternehmens als sachlich richtig ab. Das Geld ging unter anderem auf ein gemeinsames Konto der Eheleute.


Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer eine Haftstrafe von drei Jahren und zehn Monaten für den ehemaligen Angestellten beantragt. Für die Ehefrau beantragte sie ein Jahr auf Bewährung. Die Verteidiger beantragten für den Angeklagten höchstens zwei Jahre zur Bewährung sowie einen Freispruch für die Ehefrau.


Der Ehemann legte ein Geständnis ab. Bei gewerbsmäßigem Betrug sind Haftstrafen von sechs Monaten bis zu zehn Jahren möglich. (DPA/LSW)