
Der Streit zwischen dem Schokoladenhersteller Ritter Sport und der Stiftung Warentest um die Kennzeichnung eines Vanillearomas geht heute in die nächste Runde. In dem Rechtsstreit geht es um die Frage, ob die Stiftung Warentest behaupten darf, dass die Nuss-Schokolade von Ritter Sport ein künstlich hergestelltes Vanillearoma enthält. Das Landgericht München hatte den Warenprüfern dies verboten. Dagegen legte die Stiftung Warentest Berufung ein, über die nun das Oberlandesgericht entscheiden soll.
Auslöser des Streits war ein Test von Vollmilch-Nuss-Schokoladen, den die Stiftung Warentest im November veröffentlich hatte. Darin bemängelten die Tester, die Bezeichnung «natürliches Aroma» in der Schokolade von Ritter Sport sei irreführend, weil diese den Aromastoff Piperonal enthalte. Dieser werde chemisch hergestellt. Im Gesamturteil gaben sie der Schokolade deshalb die Note mangelhaft. Das Gericht entschied aber, die Tester hätten die Behauptung nicht nachgewiesen und dennoch von Irreführung der Verbraucher und «mangelnder Verkehrsfähigkeit» der Schokolade gesprochen. Dies könne nicht als ein fairer Warentest bezeichnet werden. (DPA)