
Vier mutmaßliche Mitglieder einer türkischen Terrorgruppe müssen sich von heute an vor dem Oberlandesgericht Stuttgart verantworten. Der Generalbundesanwalt wirft ihnen vor, jahrelang in der Europaorganisation der verbotenen türkischen Terrorgruppe «Revolutionäre Volksbefreiungspartei/-front» (DHKP-C) aktiv gewesen zu sein. Sie sollen Untergliederungen in Deutschland geleitet und Geld gesammelt haben - auch für Terror-Aktivitäten in der Türkei. Die DHKP-C ist eine linksextremistische Vereinigung.
Ihr Ziel ist es, das Regierungssystem der Türkei durch einen revolutionären Umsturz zu
beseitigen. So soll der Selbstmordanschlag im Februar 2013 auf die US-Botschaft in Ankara auf das Konto der DHKP-C gehen. Dabei hatte ein Selbstmordattentäter einen Wachmann mit sich in den Tod
gerissen. (DPA)