Wenn Schnee und Glätte die Straßen unsicher machen ─ Winterreifenpflicht 

Mit dem Wintereinbruch gilt für Autofahrer wieder die Winterreifenpflicht. Spätestens dann muss die Bereifung an die vorherrschenden Wetterverhältnisse angepasst werden, in diesem Fall an Schnee, Eisglätte oder Schneematsch. Doch welche Reifen eignen sich als Winterreifen? Nach StVO gilt die Winterreifenpflicht als erfüllt, wenn es sich bei den Pneus um die zulässsigen M+S-Reifen handelt. Das M+S-Symbol ist in der Regel an den Reifen zu finden und steht für "Matsch und Schnee". Die Reifen sind aber nur tatsächlich wintertauglich, wenn sie zusätzlich mit dem Schneeflockensymbol gekennzeichnet sind.

Mit dem Wintereinbruch gilt für Autofahrer wieder die Winterreifenpflicht. Spätestens dann muss die Bereifung an die vorherrschenden Wetterverhältnisse angepasst werden, in diesem Fall an Schnee, Eisglätte oder Schneematsch. Doch welche Reifen eignen sich als Winterreifen? Nach StVO gilt die Winterreifenpflicht als erfüllt, wenn es sich bei den Pneus um die zulässsigen M+S-Reifen handelt. Das M+S-Symbol ist in der Regel an den Reifen zu finden und steht für "Matsch und Schnee". Die Reifen sind aber nur tatsächlich wintertauglich, wenn sie zusätzlich mit dem Schneeflockensymbol gekennzeichnet sind. Das so genannte "Alpine-Symbol" wird nur nach bestandenem Traktionstest auf Schnee vergeben.



Auto im Schnee


Alternativen zu Winterreifen


Da sich die Winterreifenpflicht lediglich auf Reifen mit M+S-Kürzel bezieht, ist es möglich, auch mit anderen Reifen zu fahren. Wer zum Beispiel lieber mit Ganzjahresreifen (Allwetterreifen) fährt, dem ist das nach der Winterreifenpflicht gestattet. Man sollte beim Kauf der Reifen jedoch auf eine gute Qualität setzen, um auf der Straße sicher unterwegs zu bleiben. Verschiedene Modelle an Ganzjahresreifen mit M+S-Symbol sind zum Beispiel bei Tirendo erhältlich.



Winterreifen dürfen nicht zu alt und zu abgefahren sein


Beim Kauf von Winterreifen sollte immer eine Überprüfung des Produktionsdatums stattfinden, vor allem wenn die Pneus zum Schnäppchenpreis angeboten werden. Für Winterreifen gilt nämlich, dass sie aus Sicherheitsgründen nicht länger als 8 Jahre in Benutzung bleiben sollten. Mit Winterreifen, welche die gesetzlich vorgeschriebene Mindestprofiltiefe von 1,6 Millimeter unterschreiten, darf außerdem nicht mehr am Straßenverkehr teilgenommen werden. Neben Bußgeld und Punkten in der Verkehrssünderdatei in Flensburg bekommt man bei einem Zusammenstoß mit abgefahrenen Reifen Probleme mit der Versicherung. Stellt sich heraus, dass ein Fahrer seiner Verpflichtung nach § 23 VVG vorsätzlich nicht nachgekommen ist, reagieren die meisten Kasko-Versicherungen mit einer Leistungskürzung.



Bußgeld bei fehlenden Winterreifen


Eine Verletzung der Winterreifenpflicht gilt als Verkehrssünde. Wer trotz winterlicher Verhältnisse mit Sommerreifen oder unbrauchbaren Reifen auf der Straße erwischt wird, muss ein Bußgeld zahlen. Seit den Änderungen im Punkte- und Bußgeldkatalog ab dem 1. Mai 2014 wird bei Missachtung der Winterreifenpflicht eine Geldstrafe in Höhe von 60 Euro fällig. Früher wurden fehlende Winterreifen mit einem Bußgeld von 40 Euro geahndet. Zum aktuellen Bußgeldkatalog geht es hier.


Bildquelle: Flickr Auto im Schnee Martin Schmid CC BY 2.0 Bestimmte Rechte vorbehalten


Szenario 7