Erste Einigung im Streit um gut verzinste Scala-Verträge

Die Bank tritt den Verbrauchern entgegen. Foto: Stefan Puchner/Archiv
Die Bank tritt den Verbrauchern entgegen. Foto: Stefan Puchner/Archiv

Im Rechtsstreit um die Kündigung gut verzinster Sparverträge bei der Sparkasse Ulm hat die Bank einen Schritt auf die Verbraucherschützer zugemacht. Wie ein Sprecher der Bank am Mittwoch sagte, hat sich die Sparkasse mit der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg auf einen Vergleich geeinigt. Das hatte zuvor der Südwestrundfunk (SWR) berichtet. 

 

Die Bank kündigte an, sich nicht auf ein vertragliches Kündigungsrecht zu berufen. Die Verbraucherschützer hatten darauf gepocht, dass die Sparkasse die sogenannten Scala-Sparverträge von rund 4000 Kunden nicht einfach kündigen darf.

 

Hintergrund ist die derzeitige Niedrigzinsphase. Die Bank hatte versucht, Sparer mit Alternativen aus den hochverzinsten Verträgen zu locken - ansonsten drohte die Kündigung.

 

Der Rechtsstreit ist damit aber noch nicht vom Tisch: In einer weiteren Verhandlung beschäftigt sich das Landgericht Ulm nämlich mit den Klagen eines Anwaltes. Er vertritt mehrere Scala-Kunden und will prüfen lassen, ob die Sparkasse eine Erhöhung der monatlichen Sparraten zu Recht verweigerte. Außerdem will er vom Gericht die Frage geklärt wissen, ob die Sparkasse die Scala-Verträge ordentlich kündigen kann. (DPA)

 

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