Land entscheidet: Gymnasium darf behinderten Jungen ablehnen

Henri wird nicht auf das Gymnasium wechseln. Foto: Uwe Anspach/Archiv
Henri wird nicht auf das Gymnasium wechseln. Foto: Uwe Anspach/Archiv

Der geistig behinderte Junge Henri darf nicht auf sein Wunsch-Gymnasium in Walldorf (Rhein-Neckar-Kreis) wechseln. Baden-Württembergs Kultusminister Andreas Stoch (SPD) entschied, den Beschluss des Gymnasiums gegen die Aufnahme des Elfjährigen in die fünfte Klasse nicht aufzuheben. Das erfuhr die Nachrichtenagentur dpa am Freitag aus Regierungskreisen in Stuttgart.

 

Das Ministerium wollte die Eltern des Jungen mit Down-Syndrom am Vormittag informieren.

 

Die Eltern hatten monatelang für die Aufnahme an dem Gymnasium gekämpft. Sie wollten, dass ihr Sohn nach den Sommerferien wie die meisten seiner Mitschüler dorthin wechseln darf - auch wenn er dem Unterricht geistig nicht folgen kann. Die Schule hatte ihre Ablehnung damit begründet, es gebe nicht die nötigen Rahmenbedingungen für den gemeinsamen Unterricht mit geistig Behinderten.

 

Die Entscheidung des Ministers war mit Spannung erwartet worden, weil Grün-Rot im Koalitionsvertrag versprochen hat, Eltern von behinderten Kindern ein Wahlrecht einzuräumen. Demnach sollen sie nach Beratung selbst entscheiden können, ob ihr Kind eine Sonderschule oder eine reguläre Schule besucht.

 

Stoch hatte unlängst davor gewarnt, aus dem Wunsch der Familie von Henri einen symbolischen Fall zu machen. Von diesem Einzelschicksal hänge nicht ab, ob die Integration von behinderten Schülern an Regelschulen gelinge. Immerhin gebe es landesweit bereits 400 Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf an Gymnasien. (DPA/LSW)

 

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