Journalistin im Visier des Landeskriminalamtes

Eine Journalistin steht im Visier des Landeskriminalamtes Foto: M. Murat/Archiv
Eine Journalistin steht im Visier des Landeskriminalamtes Foto: M. Murat/Archiv

Bei Ermittlungen gegen einen mutmaßlichen Islamisten ist eine Journalistin ins Visier des baden-württembergischen Landeskriminalamts geraten. Das Telefon des 33-Jährigen wurde abgehört, berichtete eine Sprecherin der Staatsanwaltschaft Stuttgart am Donnerstag. Dabei sei gleichfalls ein Anruf der Frau aufgefallen. Sie habe den Mann kontaktiert und sich als Studentin ausgegeben.

 

Da die Ermittler Zweifel an der Version hegten, wollten sie klären, ob es sich bei der Frau um eine Studentin oder Journalistin handele.

 

Deshalb wurde sie von der Polizei zur Vernehmung geladen. Sie kam aber nicht. Deshalb sollte sie dann unter Androhung eines Zwangsgeldes von der Staatsanwaltschaft angehört werden. Daraufhin habe sich ihr Rechtsanwalt gemeldet und erklärt, dass sie als Journalistin unter Pseudonym arbeite. Nach Angaben des NDR-Fernsehmagazins «Zapp» möchte die Frau eine Dokumentation über den 33-Jährigen drehen, der in Untersuchungshaft sitzt.

 

Die Frau fühlte sich nach «Zapp»-Angaben vorgeführt. «Ich wurde auf eine Art behandelt, wie man sich das als Journalistin nicht gefallen lassen muss», wurde sie zitiert. Dem Mann, den sie kontaktierte, wird Anstiftung zu schweren staatsgefährdenden Gewalttaten zur Last gelegt. Er gehöre seit mehreren Jahren zum Kreis einflussreicher salafistischer Prediger in Deutschland und sei als ideologisches Bindeglied bekannter überregionaler salafistischer Netzwerke einzuschätzen, hatte die Staatsanwaltschaft bei dessen Verhaftung im Februar erklärt.

 

Die Anklagebehörde wirft ihm vor, sich für die religiös motivierten Rebellen in Syrien eingesetzt zu haben. Er soll für den gewaltsamen Kampf gegen den syrischen Staat Geld- und Sachleistungen gesammelt, entgegengenommen oder zur Verfügung gestellt haben. Außerdem habe er einen 37-Jährigen angestiftet, nach Syrien auszureisen und dort gegen die Regierungstruppen zu kämpfen. Das wurde jedoch verhindert. (DPA/LSW)

 

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