Richter schlägt im LBBW-Prozess Einstellung des Verfahrens vor

Jaschinski, Ex-Vorstandsvorsitzender der LBBW Bank. Foto: Uli Deck/Archiv
Jaschinski, Ex-Vorstandsvorsitzender der LBBW Bank. Foto: Uli Deck/Archiv

Im Prozess gegen ehemalige Vorstände der Landesbank Baden-Württemberg (LBBW) hat der Vorsitzende Richter, Hartmut Schnelle, am Freitag die vorläufige Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflagen vorgeschlagen. Die Staatsanwaltschaft und die Angeklagten müssen dem Vorschlag noch zustimmen.

Ex-LBBW-Chef Siegfried Jaschinski soll demnach 50 000 Euro für gemeinnützige Zwecke zahlen, die übrigen Vorstände 40 000 Euro. Einer der Verteidiger bezeichnete das Angebot als fair.

 

Zuvor hatte der Gutachter des Gerichts die Sicht der Angeklagten ein zweites Mal gestärkt. Der Richter war dem Sachverständigen schon in einem anderen Anklagepunkt gefolgt und hatte damals einen Freispruch angedeutet.

 

Die Staatsanwaltschaft hatte den Ex-Vorständen sowie zwei Wirtschaftsprüfern vorgeworfen, die Lage der Bank im Konzernlagebericht 2008 geschönt zu haben. Zudem sollen sie Risiken aus Zweckgesellschaften in den Geschäftsberichten 2005 und 2006 nicht richtig dargestellt haben. (DPA)

 

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