Nabu warnt: Grün-Rot gibt «Schwarze» zum Abschuss frei

Grün-Rot gibt Rabenvögel zum Abschuss frei. Foto: Marijan Murat/Archiv
Grün-Rot gibt Rabenvögel zum Abschuss frei. Foto: Marijan Murat/Archiv

Zum Beginn der Brutzeit fordern Tierschützer einen landesweiten Stopp für das «massenhafte und willkürliche» Abschießen von Rabenvögeln. Der Naturschutzbund Nabu macht eine pauschale Verfolgung und massenhafte Tötung von Krähen und Elstern im Südwesten aus. «Das ist tierschutzwidrig», sagte Nabu-Landeschef Andre Baumann der Nachrichtenagentur dpa in Stuttgart.

 

Hingegen heißt es beim Landesjagdverband, Abraxas und Co. gefährdeten seltene Tiere wie Feldlerche, Kiebitz oder Rebhuhn.

 

Und wieder ist das so neue wie umstrittene Landesjagdgesetz im Visier beider Seiten: Baumann forderte die grün-rote Landesregierung auf, die schwarzen Rabenvögel aus der Liste der jagdbaren Tiere zu streichen. Schließlich habe sich Grün-Rot die Stärkung des Tierschutzes auf die Fahnen geschrieben. «Von den 60 000 Elstern und Rabenkrähen, die Jahr für Jahr getötet werden, geht es den Feldvögeln nicht besser und die landwirtschaftlichen Schäden werden nicht weniger.» Das neue Jagdgesetz zementiere bei den Rabenvögel «die bisherigen katastrophalen Zustände».

 

Rabenvögel sollen nach dem Entwurf des neuen Jagdgesetzes dem sogenannten Nutzungsmanagement zugeordnet werden. Heißt: Sie dürfen gejagt werden. «Es gibt keinen vernünftigen Grund, diese Tiere unter Generalverdacht zu stellen und sie zum vorbehaltlosen Abschuss freizugeben», sagte Baumann. Rund 60 000 Rabenkrähen und Elstern würden jedes Jahr geschossen und in der Mülltonne entsorgt. «Hier von einem «Nutzungsmanagement» zu sprechen, ist geradezu zynisch.» Es gibt keine Überpopulationen von Elstern und Rabenkrähen, die mit der Flinte reguliert werden müssten.

 

Die Jäger hingegen befürchten bei Schieß-Einschränkungen negative Auswirkungen auf seltene Tierarten, die zum Beutespektrum der Rabenvögel gehören. Sie könnten seltene Tiere wie Feldlerche, Kiebitz oder Rebhuhn in ihrem Bestand gefährden, hieß es beim Landesjagdverband. Die Wildtiere gesetzlich in jagdbar und geschützt zu unterteilen, halte man grundsätzlich für richtig. «Dabei muss aber gewährleistet sein, dass die Zuordnung ausschließlich nach wissensbasierten und nicht nach ideologischen Gesichtspunkten erfolgt», sagte Sprecher des Verbands.

 

Der Nabu kritisiert, dass die Jäger im Fall der Rabenvögel selbst darüber entscheiden, was unter «erheblichen landwirtschaftlichen Schäden» zu verstehen ist. Mögliche Alternativen zum Abschuss müssen gar nicht erst geprüft werden. «Das ist eine Einladung zur Selbstjustiz durch die Jäger nach dem John-Wayne-Prinzip: Erst schießen, dann fragen.» (DPA/LSW)

 

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