Start-Stopp-System hebelt Handy-Verbot am Steuer aus

Ausnahme vom Handy-Verbot: Steht das Auto zum Beispiel vor einer roten Ampel oder einer Bahnschranke länger und läuft der Motor nicht, dürfen Autofahrer das Handy benutzen. Foto: Franziska Koark
Ausnahme vom Handy-Verbot: Steht das Auto zum Beispiel vor einer roten Ampel oder einer Bahnschranke länger und läuft der Motor nicht, dürfen Autofahrer das Handy benutzen. Foto: Franziska Koark

Telefonieren am Steuer ist verboten. Das weiß jeder. Doch so pauschal stimmt das nicht. Denn sobald der Motor abgestellt ist, darf ein Mobiltelefon vom Fahrer bedient werden - allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen. Warten vor roter Ampel, der geschlossenen Bahnschranke oder im Stau: Bei längerem Stillstand im Verkehr dürfen Autofahrer ihr Handy benutzen, sofern nicht der Motor des Fahrzeugs läuft.

«Wenn der Motor durch ein Start-Stopp-System ausgeschaltet ist, ist die Benutzung bei längeren Wartezeiten gestattet», sagte der Verkehrsrechtsanwalt Uwe Lenhart aus Frankfurt am Main und bezog sich dabei auf einen Standard-Kommentar zur Straßenverkehrsordnung (StVO). Gleiches gelte, wenn der Fahrer den Motor eigenhändig ausschalte.

 

«Sorgt der Fahrer dabei aber für eine Verzögerung im Verkehr, etwa weil er verspätet losfährt, nachdem die Ampel wieder auf Grün gesprungen ist, muss er mit einem Verwarnungsgeld rechnen», erläuterte Lenhart. Strenger geahndet wird es, wenn der Fahrer das Handy während der Fahrt oder auch nur bei laufendem Motor in der Hand hält, wie es laut StVO verboten ist (Paragraf 23, Absatz 1a).

 

Derzeit müssen Verkehrssünder noch mit einem Punkt in der Flensburger Verkehrssünderkartei und einem Bußgeld von 40 Euro rechnen. Ab Mai, wenn die Punktereform greift, steigt das Bußgeld laut Lenhart auf 60 Euro, es bleibt bei einem Punkt. «Dieser wiegt allerdings schwerer, weil die maximal mögliche Punktzahl mit der Reform von 17 auf 7 sinkt», sagte Lenhart.

 

Nach Lenharts Auffassung gibt es beim Thema Handy-Nutzung am Steuer allerdings feine Unterschiede: «Dem Fahrzeugführer ist die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons untersagt, wenn er hierfür das Handy oder den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder hält», erläutert der Jurist. Das Verbot gelte selbst, wenn der Fahrer das Gerät nur aufnimmt, um die Uhrzeit abzulesen, so Lenhart. Jedoch sei das bloße Aufnehmen, um das Gerät etwa vom Sitz in eine Ablage zu legen, erlaubt. «Das muss der Fahrer im Zweifel aber beweisen.» Dagegen sei die Benutzung des Handys als Navigationsgerät erlaubt, wenn es in einer festen Halterung sitzt, wie dies auch für mobile Navis zutrifft. (DPA/TMN)

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