
Darf der Staat illegal beschaffte Daten zu mutmaßlichen Steuerbetrügern kaufen und für Ermittlungen nutzen? Eine Antwort auf diese Frage wird heute vom Verfassungsgerichtshof (VGH) Rheinland-Pfalz erwartet. Die Richter werden ihre Entscheidung zu einer Verfassungsbeschwerde eines Trierer Geschäftsmannes verkünden, der sich dagegen wehrt, dass aufgrund einer Steuerdaten-CD gegen ihn ermittelt wurde.
Die CD hatte Rheinland-Pfalz 2013 für 4,4 Millionen Euro gekauft. Das Urteil könnte weitreichende Folgen haben. Denn der Kauf solcher CDs ist höchst umstritten.
Das Bundesverfassungsgericht hatte die Nutzung der Datenträger zur Strafverfolgung im November 2010 erlaubt. Es komme nicht darauf an, ob der Ankauf ursprünglich rechtmäßig gewesen sei (Az: 2 BvR 2101/09). Seinerzeit ging es um eine CD mit Daten der Liechtensteiner LGT-Bank, die der Bundesnachrichtendienst gekauft und Steuerfahndern zur Verfügung gestellt hatte. Doch dieses Urteil lässt nicht auf die Entscheidung in Koblenz schließen. Der VGH sei daran nicht gebunden, betonte dessen Präsident Lars Brocker im Januar.
Sollten die Richter zu dem Schluss kommen, dass die Behörden rechtswidrig handelten, hätte das zunächst nur Auswirkungen auf den Fall in Rheinland-Pfalz, sagte der Hamburger Rechtswissenschaftler Arndt Schmehl der dpa. Für den Trierer Geschäftsmann könnten sich nach seinen Worten Entschädigungsansprüche ergeben. Dieser wehrt sich gegen Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlüsse. Er sieht sich in seinen Rechten auf ein faires Verfahren, die Unverletzlichkeit der Wohnung sowie auf informationelle Selbstbestimmung verletzt.
Das Land hält den CD-Kauf und die Ermittlungen für rechtens. Das schaffe mehr Steuergerechtigkeit. Eine ähnliche Meinung vertritt Nordrhein-Westfalen. Regierungschefin Hannelore Kraft (SPD) hatte zuletzt betont, NRW wolle solange Daten-CDs mit Steuerhinterziehern erwerben, bis es ein Steuerabkommen mit der Schweiz gebe. (DPA)
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