Urteil in Familienstreit: Vermächtnis ist nicht gleich Erbe

Wer etwas vermacht bekommt, kann am Ende sogar leer ausgehen. Foto: Jens Büttner/Archiv
Wer etwas vermacht bekommt, kann am Ende sogar leer ausgehen. Foto: Jens Büttner/Archiv

Etwas vermacht bekommen und tatsächlich erben sind zwei paar Schuhe: Wer etwas vermacht bekommt, kann am Ende sogar leer ausgehen. Das zeigt ein Urteil des Oberlandesgerichts Hamm, das das Gericht am Dienstag veröffentlichte (Az.: 10 U 10/13). Konkret geht es um ein Ehepaar aus Essen, das seiner älteren Tochter 1990 eine Haushälfte übertrug. 

In einem gemeinsamen Testament bestimmten sie außerdem, dass nach ihrem Tod die jüngere Töchter die andere Hälfte bekommen sollte.

 

Noch im selben Jahr starb der Mann, seine Ehefrau war die alleinige Erbin. Dann zerstritt sich diese mit ihrer jüngeren Tochter. Schließlich schenkte die Frau die zweite Haushälfte ihrem Enkel - dem Sohn ihrer älteren Tochter. Nachdem die Frau gestorben war, verklagte die jüngere Tochter 2009 den Enkel - sie beanspruchte die Haushälfte für sich.

 

Das Gericht in Hamm gab der Tochter aber nicht Recht. In der Urteilsbegründung erklärten die Richter, dass die Klägerin zwar Vermächtnisnehmerin des 1990 verfassten Testaments sei - aber eben nicht Erbin. Das Oberlandesgericht bestätigte damit einen Beschluss des Landgerichts Essen. (DPA)

 

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