
Im Schokoladen-Streit zwischen Ritter Sport und der Stiftung Warentest will das Landgericht München heute eine Entscheidung verkünden. In dem Prozess geht es um die Frage, ob die Stiftung Warentest dem Schokoladenhersteller mit Sitz in Waldenbuch (Kreis Böblingen) eine irreführende Kennzeichnung eines Vanillearomas vorwerfen darf. Das Gericht hatte beiden Seiten im Dezember einen Vergleich vorgeschlagen.
Darauf waren Ritter Sport und die Stiftung Warentest aber nicht eingegangen.
Auslöser des Streits ist ein Schokoladentest, den die Stiftung Warentest Ende November veröffentlicht hatte. Darin bemängelten die Tester, die Bezeichnung «natürliches Aroma» in der Voll-Nuss-Schokolade von Ritter Sport sei irreführend, weil die Schokolade den Aromastoff Piperonal enthalte. Dieser werde chemisch hergestellt. Im Gesamturteil gaben sie der Schokolade deshalb die Note mangelhaft. (DPA/LSW)
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