Garantiezins bei Lebensversicherungen soll weiter sinken

Die Lebensversicherung ist für Millionen Deutsche der wichtigste Baustein der privaten Altersvorsorge. Foto: Arno Burgi
Die Lebensversicherung ist für Millionen Deutsche der wichtigste Baustein der privaten Altersvorsorge. Foto: Arno Burgi

Lebensversicherungen könnten künftig weiter an Attraktivität verlieren: Ab 2015 droht Verbrauchern beim Abschluss von neuen Verträgen ein niedrigerer Garantiezins als bisher. Der Zinssatz, den die Versicherer ihren Kunden höchstens zusagen dürfen, könnte dann von derzeit 1,75 Prozent auf 1,25 Prozent sinken. Diese Empfehlung hat die Deutsche Aktuarvereinigung (DAV), ein Zusammenschluss von Versicherungsmathematikern, am Mittwoch an die Bundesregierung übermittelt. 

Allerdings sollte diese Empfehlung vor Ende 2014 noch einmal überprüft werden. Bestehende Verträge wären von der Änderung nicht betroffen.

 

Das Bundesfinanzministerium will den Vorschlag der Experten prüfen. Dies werde aber einige Zeit in Anspruch nehmen, sagte eine Ministeriumssprecherin in Berlin. «Es liegt in unserem eigenen Ermessen, ob wir diesem Vorschlag folgen.»

 

Grund für die Empfehlung der Mathematiker sind die niedrigen Zinsen an den Finanzmärkten. Sie machen es Versicherungsunternehmen immer schwerer, die versprochenen Renditen für ihre Kunden zu erwirtschaften. Seit dem Jahr 2000 wurde daher der Höchstrechnungszins, wie der Garantiezins offiziell heißt, von vier Prozent schrittweise gesenkt.

 

Zuletzt hatte das Bundesregierung den Garantiezins zum 1. Januar 2012 auf Empfehlung der DAV von 2,25 auf 1,75 Prozent herabgesetzt. Eine weitere Verringerung droht das Produkt Lebensversicherung nach Einschätzung von Branchenexperten immer unattraktiver zu machen.

 

Branchenprimus Allianz Leben weist allerdings darauf hin, dass der Garantiezins nur eine Komponente ist. Entscheidend für die Kunden sei die Gesamtverzinsung inklusive von Überschussbeteiligungen der Versicherer. Sie lag laut früheren Angaben der Ratingagentur Assekurata 2013 für ausgezahlte Verträge bei durchschnittlich 4,65 Prozent.

 

Die Versicherungsbranche zeigte sich angesichts der Niedrigzinspolitik in Europa wenig überrascht von der Empfehlung der Aktuare. «Den Höchstrechnungszins bereits zum 1.1.2015 um 0,5 Prozentpunkte zu reduzieren, wäre jedoch übereilt», erklärte eine Sprecherin des Branchenverbands GDV.

 

Die Festsetzung des Höchstrechnungszinses durch den Staat soll sicherstellen, dass Unternehmen sich bei den Garantiezusagen nicht übernehmen und ihre Versprechen auch in ferner Zukunft erfüllen können. Versicherer dürfen ihren Kunden zwar eine geringere, aber keine höhere Verzinsung fest zusagen. Faktisch unterbietet aber kaum ein Unternehmen die staatliche Vorgabe. Alternativ gibt es Verträge ohne Garantiezusagen.

 

Die Verzinsung einer klassischen deutschen Lebensversicherung besteht vor allem aus dem Garantiezins und der Überschussbeteiligung, die in den vergangenen Jahren ebenfalls gesunken ist. Hinzu kommen der Schlussüberschuss und die Beteiligung an den Bewertungsreserven, die der Versicherer bei Beendigung der Verträge auszahlt. Abgezogen werden die Kosten für die Verträge. (DPA)

 

 

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