Fehler in Steuererklärung nachträglich berichtigen

Mutmaßliche Steuersünder offenbaren sich immer häufiger den Behörden. Foto: Tobias Hase
Mutmaßliche Steuersünder offenbaren sich immer häufiger den Behörden. Foto: Tobias Hase

Ob CD-Ankauf oder prominente Selbstanzeige: Viele Steuersünder sind 2013 nervös geworden. Die Zahl der Selbstanzeigen bei den Finanzämtern schnellte in die Höhe. Wer Fehler in der Steuererklärung hat, sollte lieber aktiv werden. Mutmaßliche Steuersünder offenbaren sich immer häufiger den Behörden. Die Zahl der Selbstanzeigen ist in den Bundesländern deutlich gestiegen, teilweise hat sie sich sogar mehr als verdreifacht.

Das zeigt eine Umfrage unter allen 16 Bundesländern. Insgesamt gingen in Deutschland im vergangenen Jahr rund 25 000 Anzeigen mutmaßlicher Steuersünder bei den Behörden ein.

 

Die Angaben in der Steuererklärung müssen stimmen - Verbraucher müssen Fehler also korrigiren. «Das gilt auch, wenn Sie erst später feststellen, dass Sie etwas falsch gemacht haben», erklärt Uwe Rauhöft vom Neuen Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL) in Berlin. «Es gilt eine vierjährige Verjährungsfrist.» Aber Achtung: Diese Frist beginnt erst in dem Jahr zu laufen, in dem die Steuererklärung abgegeben wurde. Ein Beispiel: Ein Steuerzahler hat 2013 die Erklärung für 2012 abgeben. Eventuelle Fehler verjähren in diesem Fall erst nach 2017.

 

Grundsätzlich gilt: Die Meldung an das Finanzamt wirkt strafbefreiend, solange die Beamten nicht bereits selbst auf den Fehler aufmerksam geworden sind. «Ein Bußgeld kann dann nicht mehr verhängt werden», sagt Rauhhöft. Lediglich mit der Steuernachzahlung nebst Zinsen müsse der Verbraucher rechnen. Die Korrektur erfolgt am besten schriftlich. «Sie müssen darin erklären, dass in der betreffenden Steuererklärung Angaben falsch waren, und diese korrigieren.» (DPA/TMN)

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