BGH: Gemeinden dürfen private Stromanbieter nicht benachteiligen

Gelände eines privaten Umspannwerkes bei Niebüll. Foto: Carsten Rehder
Gelände eines privaten Umspannwerkes bei Niebüll. Foto: Carsten Rehder

Gemeinden müssen sich an klare Vorgaben des Wettbewerbsrechts halten, wenn sie die Stromversorgung wieder in eigene Hand nehmen. Dies entschied der Bundesgerichtshof in Karlsruhe in zwei veröffentlichten Urteilen. Der in dem Verfahren beklagte Stromversorger E.ON Hanse begrüßte die Entscheidung als Beitrag zu mehr Rechtssicherheit. 

 

Die Urteile seien von grundsätzlicher Bedeutung und auch maßgeblich für das weitere Verfahren nach dem Volksentscheid in Hamburg, sagte Hans-Christoph Thomale, Experte für Energierecht bei der Frankfurter Kanzlei FPS. In Hamburg gab es am 22. September eine Mehrheit für den vollständigen Rückkauf der Energienetze durch die Stadt.

 

In dem BGH-Verfahren ging es in letzter Instanz um die Klage der Stadt Heiligenhafen sowie 36 weiterer Kommunen in Schleswig-Holstein auf Übereignung des Stromnetzes. Die dortigen Konzessionsverträge der E.ON-Hanse-Tochter Schleswig-Holstein Netz AG waren ausgelaufen. Die Bemühungen des Unternehmens um neue Konzessionsverträge blieben erfolglos: Die Stadt Heiligenhafen entschied sich für einen Eigenbetrieb der Stromversorgung, die 36 Gemeinden gaben einem kommunalen Versorgungsunternehmen den Zuschlag. «Gemeinden müssen den Konzessionär für ihr Stromnetz in einem diskriminierungsfreien und transparenten Verfahren auswählen», betonte der Kartellsenat des BGH. Die Vorinstanzen hatten die Klagen ebenfalls abgewiesen.

 

Wie geht es nun weiter in den betroffenen Gemeinden? «In einer solchen Situation sieht das Gesetz vor, dass faktisch der alte Konzessionsvertrag weiterläuft», sagte Thomale im Gespräch mit der Nachrichtenagentur dpa. Die E.ON Hanse habe den Netzbetrieb weiter zu gewährleisten, und damit sei die Versorgung der Bevölkerung auf jeden Fall gesichert. «Das Urteil ist von grundsätzlicher Bedeutung, weil den Gemeinden bei Rekommunalisierungsprojekten klar vorgegeben wird, in jedem Fall ein wettbewerbliches transparentes Verfahren durchzuführen», sagte der Experte für Energierecht. «Das kommunale Unternehmen darf nicht willkürlich bevorzugt werden.» (DPA)

Kommentar schreiben

Kommentare: 0