
Die Stuttgart-21-Gegner dürfen an den kommenden zwei Montagen nicht unmittelbar vor dem Hauptbahnhof gegen das Bahnprojekt demonstrieren. Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) in Mannheim gab am Donnerstag der Stadt Stuttgart recht: Sie hatte die Kundgebungen verlegt. Der VGH folgte der Begründung der Stadt, aus deren Sicht die Demos den Verkehr zu stark beeinträchtigen.
Es sei mit rund 8300 betroffenen Verkehrsteilnehmern und 1500 Demonstranten zu rechnen. Damit urteilte der VGH anders als zuvor das Verwaltungsgericht Stuttgart (Az.: 1 S 2532/13).
Die Veranstalterin der Montagsdemos müsse die Verlegung hinnehmen, hieß es vom VGH. Der Bahnhof sei zudem auch von dem Alternativstandort aus zu sehen. Die Sicherheitsbedenken des Verwaltungsgerichts und der Veranstalterin teilte der VGH nicht: Die Stadt habe detailliert nachgewiesen, dass die Demonstranten dort ausreichend Platz hätten, ohne Fußgänger zu behindern. Es gebe auch genügend Fluchtwege.
Das Stuttgarter Gericht hatte dem Eilantrag der Veranstalterin am Freitag wegen rechtlicher Zweifel stattgegeben. Stuttgart legte dagegen Beschwerde ein. Der VGH-Beschluss ist unanfechtbar. (DPA/LSW)
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