Rot-rot-grüne Machtdemonstration im Bundesrat

Es ist die letzte Sitzung des Bundesrats vor der Bundestagswahl. Foto: Rainer Jensen
Es ist die letzte Sitzung des Bundesrats vor der Bundestagswahl. Foto: Rainer Jensen

Zwei Tage vor der Bundestagswahl hat die rot-rot-grüne Ländermehrheit im Bundesrat ihre Muskeln spielen lassen: Die Länderkammer ließ vier wichtige Gesetzesvorhaben der schwarz-gelben Regierungskoalition durchfallen - darunter die Pläne zur Begrenzung von Managergehältern. Die Vorhaben seien unzureichend, lautete die Kritik aus dem Lager der Länder, die von SPD, Grünen und Linken regiert werden.

Der Bundesrat rief in allen vier Fällen den Vermittlungsausschuss an. Das Gremium kommt in der zu Ende gehenden Legislaturperiode aber nicht mehr zusammen. Die Pläne sind damit vorerst gescheitert, denn Gesetzesvorhaben, die bis zum Ablauf der Wahlperiode nicht endgültig verabschiedet sind, verfallen. Vertreter der schwarz-gelben Koalition warfen Rot-Rot-Grün «rücksichtslose Verhinderungspolitik» vor.

 

Nachfolgend eine Übersicht über gestoppte Vorhaben, gebilligte Pläne und Initiativen der Länder.

 

GESTOPPTE GESETZE:

- Managergehälter: Ursprünglich war vorgesehen, zusätzliche Kontrollrechte für die Aktionäre von börsennotierten Unternehmen einzuführen. Demnach sollte in Zukunft die Hauptversammlung einmal jährlich über die Vergütung des Vorstands entscheiden und nicht mehr allein der Aufsichtsrat.

 

- Gesundheitsprävention: Mit zusätzlichen Millionenausgaben sollten die Krankenkassen die Ausbreitung von Volkskrankheiten eindämmen und die Bevölkerung zu einer gesünderen Lebensweise animieren. Außerdem war ein schärferes Vorgehen gegen Korruption im Gesundheitswesen vorgesehen.

 

- Zwangsprostitution und Menschenhandel: Union und FDP hatten eine Änderung des Gewerberechts geplant, um Zwangsprostitution in Deutschland einzudämmen. Geplant war auch eine Verschärfung des Strafrechts zum Menschenhandel.

 

- Bildungssparen: Vorgesehen war, dass die Empfänger von Betreuungsgeld diese Leistung auch zum Bildungssparen oder zur privaten Altersvorsorge nutzen können. Voraussetzung sollte ein Sparvertrag mit einer Versicherung oder einer Bank sein.

 

GEBILLIGTE VORHABEN:

- Anti-Abzocke: Vor unseriösen Geschäftspraktiken im Internet, am Telefon und bei überteuerten Abmahnungen sollen Verbraucher künftig besser geschützt sein. Gewinnspielverträge kommen nicht mehr einfach am Telefon zustande, sondern müssen schriftlich abgeschlossen werden. Inkasso-Unternehmen müssen genau erläutern, für wen und warum sie Zahlungen eintreiben. Für Abmahnungen privater Internetnutzer wegen Urheberrechtsverstößen kommt eine Gebühren-Obergrenze.

 

- Punktereform: Von Mai 2014 an gelten für Verkehrssünder andere Regeln. Geldbußen für bestimmte Verstöße werden angehoben - etwa fürs Handytelefonieren am Steuer von 40 auf 60 Euro. Der Führerschein wird künftig nach 8 statt 18 Punkten entzogen.

 

- Waffenhandel: In Zukunft sollen keine Waffen mehr an Länder verkauft werden, die damit möglicherweise gegen Menschenrechte verstoßen. Nach dem Bundestag billigte auch der Bundesrat das weltweite Abkommen zur Kontrolle des Waffenhandels. Nun muss noch Bundespräsident Joachim Gauck das Ratifizierungsgesetz unterzeichnen.

 

- Urheberrecht: Bibliotheken und öffentlich-rechtliche Sender dürfen Bücher und Filme künftig ins Internet stellen, auch wenn die Rechteinhaber nicht mehr zu ermitteln sind. Nach Schätzungen betrifft das mehr als eine halbe Million Bücher sowie knapp 50 000 Filme.

 

LÄNDERINITIATIVEN:

- Ghetto-Renten: Die Länder wollen Renten-Nachzahlungen für die gut 20 000 Überlebenden aus jüdischen Ghettos der Nazi-Zeit durchsetzen. Ihre Forderung: eine gesetzliche Regelung für die rückwirkende Rentenzahlung ab 1997.

 

- Werkverträge: Dem Missbrauch von Werkverträgen soll ein Riegel vorgeschoben werden - durch schärfere gesetzliche Regelungen und mehr Mitbestimmungsrechte für Betriebsräte.

 

- Lebensmittelkennzeichnung: Für vegane und vegetarische Lebensmittel soll es eine bessere Kennzeichnung geben. Die aktuellen Vorschriften ermöglichten es Verbrauchern nicht, sich über tierische Bestandteile zu informieren. (DPA)

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