Kita-Anspruch und Betreuungsgeld starten zum 1. Agust

Ein- und Zweijährige haben ab August einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Foto: Ingo Wagner
Ein- und Zweijährige haben ab August einen Rechtsanspruch auf einen Betreuungsplatz. Foto: Ingo Wagner

Kita-Rechtsanspruch für Kleinkinder und Betreuungsgeld: Für Familien gelten ab August zwei wichtige Neuerungen. Eltern von ein- und zweijährigen Kindern haben künftig einen rechtlichen Anspruch auf einen Krippenplatz. Gleichzeitig wird das Betreuungsgeld für Eltern eingeführt, die ihre Kleinkinder zu Hause behalten. Beiden Projekten gingen heftige politische Debatten voraus. Jahrelang rangen Bund, Länder und Kommunen um den Kita-Ausbau, der zunächst nur sehr schleppend voranging. 

Nun scheint zumindest rechnerisch der Anspruch erfüllt zu werden. Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) sagte am, es stünden «annähernd ausreichend Plätze» zur Verfügung. «Die Länder und Kommunen haben einen beachtlichen Endspurt hingelegt», betonte die CDU-Politikerin. «Worauf es jetzt ankommt, ist die Feinsteuerung.» Im Kindergartenjahr 2013/2014 sollen deutschlandweit insgesamt etwa 813 000 Plätze zur Verfügung stehen. Das sind gut 30 000 Plätze mehr als veranschlagt.

 

Einer dpa-Umfrage von Mitte Juli zufolge wird im Osten die angepeilte Quote von 39 Prozent in allen Bundesländern erreicht. Dagegen fehlen in Baden-Württemberg, in Niedersachsen und im Saarland noch Plätze. Den Elternwünschen in großen Städten wird man jedoch bundesweit nicht überall nachkommen können, hier liegt der Bedarf meist höher als 39 Prozent, teilweise sogar bei 50 Prozent.

 

Auch der deutsche Städtetag rechnet mit Engpässen in den Großstädten. Hier sei der Ausbau an Grenzen gestoßen, sagte der Präsident des Deutsche Städtetages, Nürnbergs Oberbürgermeister Ulrich Maly (SPD). Grundsätzlich aber «haben die Städte geklotzt und nicht gekleckert». Experten warnen weiter, dass der Ausbau zulasten der Qualität geht. Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) machte sich für bundeseinheitliche Qualitätsstandards in Kitas stark. Es sei versäumt worden, rechtzeitig auf pädagogische Qualität zu achten.

 

Das besonders von der CSU geforderte Betreuungsgeld für Familien, die ihre Kleinkinder nicht in eine Kita schicken, tritt am Donnerstag ebenfalls in Kraft. Befeuert von der bislang eher geringen Nachfrage war die Debatte über den Zuschuss in den vergangenen Tagen wieder hochgekocht. Die Opposition spottete über den «Ladenhüter». Die Union widersprach: Die Antragszahlen von August hätten noch keinerlei Bedeutung, weil die meisten Familien erst ab Oktober leistungsberechtigt seien. Die SPD legte noch einmal nach: SPD-Haushälter Carsten Schneider kritisierte eine «milliardenschwere Fehlinvestition». Für das Betreuungsgeld seien Mittel in allen Ministerien zusammengestrichen worden.

 

Eltern, die für ihre Kleinkinder weder einen Kita-Platz noch eine staatlich geförderte Tagesmutter in Anspruch nehmen, bekommen zunächst pro Kind 100 Euro monatlich, ab dem 1. August 2014 gibt es dann 150 Euro - steuerfrei. Das Betreuungsgeld wird nur für Kinder überwiesen, die ab dem 1. August 2012 geboren wurden. Die Auszahlung beginnt im Anschluss an das Elterngeld. (DPA)

 

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