
Gut zwei Jahre nach dem Aus für ihr Bürgerbegehren ziehen Gegner des Bahnprojekts Stuttgart 21 jetzt vor das Stuttgarter Verwaltungsgericht. Die mündliche Verhandlung beginnt an diesem Mittwoch (17. Juli), wie das Gericht mitteilte. Die Kläger wollen damit das Bürgervotum zum Ausstieg der Landeshauptstadt aus der Finanzierung des Tiefbahnhofs durchboxen. Ihrer Ansicht nach ist die Mischfinanzierung des Milliardenprojekts verfassungswidrig, und damit auch die Beteiligung der Stadt. (Az.: 7 K 4182/11)
Für das Bürgerbegehren hatten die Projektgegner bis März 2011 eine ausreichende Zahl von Unterschriften gesammelt. Insgesamt übergaben sie rund 35 600 Signaturen. Doch der Gemeinderat lehnte ihr Ansinnen im Juni 2011 mehrheitlich ab. Zur Begründung hieß es unter anderem, das Bürgerbegehren würde zum Vertragsbruch führen. Es sei ausgeschlossen, aus den Finanzierungsverträgen auszusteigen. Den Widerspruch der Gegner gegen die Entscheidung des Rates wies das Regierungspräsidium Stuttgart am 15. August 2012 hauptsächlich aus formalen Gründen zurück. (DPA/LSW)
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