BGH präzisiert Voraussetzungen für Mieterhöhungen

Mieterhöhungen dürfen laut dem BGH-Urteil nicht an dem Mietniveau nur eines Stadtteils angelehnt sein. Foto: Jens Kalaene
Mieterhöhungen dürfen laut dem BGH-Urteil nicht an dem Mietniveau nur eines Stadtteils angelehnt sein. Foto: Jens Kalaene

Auch für steigende Mieten gibt es Regeln. Diese hat der Bundesgerichtshof jetzt genauer gefasst. Mieterhöhungen müssen sich demnach am Mietniveau der ganzen Stadt orientieren - und nicht nur am jeweiligen Stadtteil. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Bedingungen für Mieterhöhungen präzisiert. Danach müssen sich umstrittene Mieterhöhungen am gesamten Mietniveau einer Stadt orientieren und nicht nur an der Preisspanne eines Stadtteils. Das Karlsruher Gericht hat daher am Mittwoch (3. Juli) mehrere Urteile aufgehoben.

Die Erhöhung von Mieten richtet sich in Deutschland in der Regel nach einem Mietspiegel, der für die jeweilige Gemeinde erstellt wird. Dieser wird ermittelt anhand der in der Gemeinde üblichen Mietpreise der letzten Jahre. Ein Vermieter darf aber nicht auf einmal eine Miete auf das Niveau der Stadt anheben, sondern nur in einem genau festgesetzten Rahmen. Der Mieter muss der Mieterhöhung zustimmen.

 

Dem Gericht lagen mehrere Fälle aus Nordrhein-Westfalen vor, in denen Vermieter die Zustimmung zu einer Erhöhung der Miete von ihren Mietern wollten. In einigen Fällen handelte es sich um Bewohner einer ehemaligen Zechensiedlung, die besonders wenig Miete bezahlt haben. Das Landgericht Münster gab dem Vermieter überwiegend recht, denn der Gutachter des Gerichts hatte sich bei seiner Beurteilung nur auf die Mieten der Zechensiedlung gestützt und den Mietspiegel der Stadt insgesamt außer Acht gelassen.

 

Der Gutachter hätte jedoch ein breites Spektrum von Vergleichswohnungen aus der Gemeinde heranziehen müssen und nicht nur die Zechensiedlung, urteilte der BGH nun. Das Landgericht Münster muss die Fälle jetzt neu verhandeln. In anderen Fällen ging es um eine ehemalige Soldatensiedlung. Auch hier hatte der BGH in seiner Verhandlung am Vormittag die Gutachten der Vorinstanzen kritisiert. (DPA)

 

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