
Das Land und die Träger von Kitas haben flexible Lösungen vereinbart, um den Rechtsanspruch der Eltern auf einen Betreuungsplatz für unter Dreijährige möglichst erfüllen zu können. Das auf zwei Jahre befristete Paket umfasst unter anderem erleichterte Verfahren für die Betriebserlaubnis, einfachere Vertretungsregelungen bei Personalausfall und Möglichkeiten, einen Betreuungsplatz zu teilen. Dabei dürften aber bei der Qualität keine Abstriche gemacht werden, sagte Kultusstaatssekretärin Marion von Wartenberg (SPD) am Mittwoch in Stuttgart.
Vom 1. August an haben Familien einen Rechtsanspruch auf Betreuung ihrer Kleinkinder. (DPA/LSW)
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