
Im NSU-Prozess vor dem Oberlandesgericht München könnte heute der erste Angeklagte aussagen. Die Anwälte von Carsten S. haben angekündigt, dass ihr Mandant Angaben machen werde. Es ist allerdings nicht auszuschließen, dass das Gericht vorher noch weitere Anträge der Verteidigung behandeln muss. Der heute 33-jährige S. soll den untergetauchten Terroristen des «Nationalsozialistischen Untergrunds» (NSU) die Pistole der Marke «Ceska» besorgt haben, mit der neun Geschäftsleute ausländischer Herkunft ermordet wurden. S., der seit langem aus der Neonazi-Szene ausgestiegen ist, hatte bereits im Ermittlungsverfahren umfangreiche Angaben gemacht und dabei vor allem den mitangeklagten Ralf Wohlleben belastet.
Nach Überzeugung der Ermittler hielt S. im Auftrag Wohllebens den Kontakt zu den untergetauchten Neonazis Beate Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt. Er beschaffte auch die Waffe für das Trio. Wohlleben habe S. auch gesagt, wo er die Pistole besorgen solle, und ihm das Geld dafür gegeben.
Die Bundesanwaltschaft wirft sowohl Carsten S. als auch Wohlleben Beihilfe zu neun Morden vor. Bei S., der zur Tatzeit 18 oder 19 Jahre alt war, wird es aber auch darum gehen, ob er nach Jugendstrafrecht bestraft wird. Er wurde aus der Untersuchungshaft entlassen und befindet sich in einem Zeugenschutzprogramm. Es wird damit gerechnet, dass die Vernehmung von Carsten S. mehrere Verhandungstage dauern wird.
Hauptbeschuldigte in dem Verfahren ist die mutmaßliche Neonazi-Terroristin Beate Zschäpe. Ihr wird unter anderem Mittäterschaft bei sämtlichen Anschlägen des NSU vorgeworfen, darunter insgesamt zehn Morde und zwei Sprengstoffanschläge. Außerdem sind neben Carsten S. und Ralf Wohlleben die mutmaßlichen NSU-Unterstützer Holger G. und André E. angeklagt. (DPA)
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Pressemitteilung zur Anklageerhebung
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