
Hochwasserschäden müssen Betroffene ihrer Versicherung melden. Dabei müssen sie nachweisen, dass tatsächlich das Wasser die Ursache dafür war. Dehalb gilt: nicht aufräumen, Schäden fotografieren und Zeugen suchen. Wenn Hochwasser Gegenstände beschädigt, sollten diese nicht sofort weggeworfen werden. Besser ist es, sie erst einmal zur Seite zu räumen, rät Bianca Boss vom Bund der Versicherten (BdV). «Wenn man in seinem Aufräumwahn alles schon wegschmeißt, hat man natürlich ein Problem.» Können die Schäden nicht unrepariert bleiben, sollte der Besitzer sie fotografieren oder filmen. Nachbarn könnten als Zeugen dienen. Bei Hochwasser, wie derzeit nach dem anhaltenden Regen in vielen Teilen Deutschlands, müssen Betroffene die Schäden am Haus oder auf dem Grundstück unmittelbar der Versicherung melden.
Machen sie das schriftlich, sollten sie ein Einschreiben mit Rückschein nutzen, rät der (BdV). «Denn Sie müssen auch beweisen, dass Sie die Schäden so schnell wie möglich gemeldet haben», sagt Boss. Ein Telefonanruf sei im Zweifelsfall schwer nachzuweisen.
Boss weist darauf hin, dass der Versicherungsnehmer immer auch eine Schadenminderungspflicht hat. «Ich darf auch nicht ganz ruhig zusehen, wie weiter Wasser in mein Haus fließt.» Er muss etwa zerbrochene Fenster abdichten oder Hausrat im Keller in Sicherheit bringen, wenn das ohne Gefahr möglich ist.
Die Hausratversicherung kommt für alle Schäden an beweglichen Gegenständen im Haus auf. «Das ist grob gesagt alles, was man bei einem Umzug mitnehmen kann.» Die Wohngebäudeversicherung übernimmt Schäden am Gebäude wie durchnässte Mauern. Allerdings müsse der Versicherungsnehmer bei beiden Verträgen eine Erweiterung des Schutzes auf Elementarschäden vereinbart haben, damit die Versicherung bei Hochwasser zahlt. Dafür sei in der Regel ein separater Zusatzvertrag nötig, sagt Boss.
Schäden am Dach
Auch wenn das Dach nach einem heftigen Unwetter auf den ersten Blick intakt aussieht, sollten Hausbesitzer es genau in Augenschein nehmen. Denn sogar verrutschte oder gerissene Dachziegel seien Schäden, für die eine Gebäudeversicherung etwa nach Starkregen und Gewitterböen aufkomme. Darauf weist Jürgen Maaß, Sprecher des Bezirks Berlin/Brandenburg im Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) hin.
Hausbesitzer, die sich nach den Unwettern der vergangenen Tage um ihr Dach sorgen, sollten aus Sicherheitsgründen nicht selbst auf ihr Dach steigen. Viele Schäden seien schon mit einem Fernglas erkennbar. Die Reparatur auf Versicherungskosten übernimmt dann ein Dachdecker. (DPA/TMN)
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