Ab Juni: Apotheke kann Arznei eines anderen Herstellers abgeben

Freie Auswahl: Demnächst bestimmt der Apotheker über den Hersteller des verordneten Medikaments. Foto: Uli Deck
Freie Auswahl: Demnächst bestimmt der Apotheker über den Hersteller des verordneten Medikaments. Foto: Uli Deck

Nicht nur Patienten, die seit Jahren das selbe Medikament nehmen, können bei der Umstellung auf ein neues Präparat empfindlich reagieren. Doch bald können die Apotheker frei wählen, welches Mittel sie dem Kunden mitgeben. Patienten müssen ab dem 1. Juni damit rechnen, in der Apotheke Medikamente von einem anderen als dem bisher gewohnten Hersteller zu bekommen. Hintergrund sind die dann geltenden neuen Rabattverträge zwischen Krankenkassen und Arzneimittelproduzenten, wie die Initiative Schmerz messen erläutert. 

 

Da sich trotz des gleichen Wirkstoffs Wirkung und Verträglichkeit der Medikamente unterscheiden können, komme der Austausch vor allem bei Schmerzpatienten der Einstellung auf ein neues Arzneimittel gleich.

 

Um das zu vermeiden, rät die Initiative Betroffenen, den Apotheker nach dem Grund für den Austausch zu fragen und ihren behandelnden Arzt darüber zu informieren. Er könne sie dann über mögliche Begleiterscheinungen aufklären. Außerdem habe er die Möglichkeit, den Austausch zu verhindern, indem er auf dem Rezept das Kästchen mit den Worten «aut idem» ankreuzt. Dann müsse der Apotheker das auf dem Schein vermerkte Medikament herausgeben. Die Initiative ist eine Kooperation der Deutschen Schmerzliga und der Deutschen Gesellschaft für Schmerztherapie. (DPA/TMN)

 

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Download Ratgeber zum Austausch von Medikamenten

 

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