Bundestag beschließt Verbesserungen für Überschuldete

Überschuldete Verbraucher und Unternehmensgründer sollen schneller als bisher die Chance zum Neuanfang erhalten.

Das hat der Bundestag beschlossen. Betroffenen können sich schon nach drei Jahren statt wie bisher nach sechs Jahren von ihren Restschulden befreien lassen - vorausgesetzt, dass sie zumindest einen Teil der Außenstände beglichen haben. Außerdem gab der Bundestag grünes Licht für eine höhere Gebührenordnung für Anwälte und Notare. Und die staatliche Förderbank KfW wird künftig schärfer überwacht werden. (dpa)

Kommentar schreiben

Kommentare: 0