
Tot geborene Babys mit einem Gewicht unter 500 Gramm dürfen von diesem Mittwoch an einen Namen bekommen. Nach der entsprechenden Gesetzesänderung können die sogenannten Sternenkinder künftig beim Standesamt registriert und anschließend richtig bestattet werden. Bisher galten totgeborene Kinder als Fehlgeburten und wurden beim Standesamt nicht erfasst. Schätzungen zufolge gibt es pro Jahr rund 1500 solcher Fälle. Der Bundestag hatte die Neuregelung Ende Januar beschlossen. Demnach ist auch eine rückwirkende Erfassung des Kindes möglich.
Das neue Gesetz geht auf eine Initiative der Eheleute Barbara und Mario Martin aus der hessischen Gemeinde Brechen (Landkreis Limburg) zurück. Das Paar hatte drei Kinder verloren, von denen es zwei nach der bisherigen Gesetzeslage juristisch nie gegeben hat. Um diese Regelung zu ändern, hatten die Martins rund 40 000 Unterschriften gesammelt. (DPA)
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