Mit seiner Klage gegen den Internetkonzern Google hat ein Unternehmer vor dem Bundesgerichtshof einen Sieg errungen. Suchmaschinen müssen demnach Wortkombinationen aus ihrer automatischen Vervollständigung streichen, wenn sie erfahren, dass diese Persönlichkeitsrechte verletzen. Der Firmengründer hatte Google verklagt, weil die Suchmaschine seinen Namen automatisch um die Begriffe «Scientology» und «Betrug» ergänzte. Das Urteil hat Auswirkungen auch auf die Klage von Bettina Wulff gegen Google, da der Prozess wegen dieses Urteils verschoben worden war. (DPA)
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